Erst vor wenigen Wochen hatte Claus Hagenbeck wieder die Leitung des Tierparks Hagenbeck übernommen. Nun urteilte das Handelsgericht.

Hamburg. Im Rechtsstreit Hagenbeck gegen Hagenbeck gibt es eine erste juristische Entscheidung. Seniorchef Claus Hagenbeck muss die Geschäftsführung der Tierpark-Gesellschaften erst einmal wieder abgeben. Die 11. Kammer des Handelsgerichts entschied heute morgen, einem entsprechenden Antrag auf eine einstweilige Verfügung von Mitgesellschafter Joachim Weinlig-Hagenbeck stattzugeben. Angesichts des zerrütteten Verhältnisses sei das vorläufige Tätigkeitsverbot unumgehbar, sagte der Vorsitzende Richter Karsten Nevermann. Bei zur Widerhandlung drohen Claus Hagenbeck ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro oder sechs Monate Haft.

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Der Seniorchef war erst vor einigen Wochen aus dem Ruhestand an die Spitze des Unternehmens zurückgekehrt. Dagegen hatte sein Neffe und gleichberechtigte Gesellschafter der zwei Familienzweige des traditionsreichen Tierparks geklagt – und nun erstmal Recht gekommen. Richter Nevermann berief sich in seiner Begründung auf ein Urteil des BGH, nachdem ein Geschäftsführer abgerufen werden könne, wenn eine Zusammenarbeit nicht mehr möglich sei. Beim Eröffnungstermin vor zwei Wochen hatte er beide Parteien dringend aufgefordert, sich außergerichtlich zu einigen. Dieser Versuch war allerdings gescheitert.

Hintergrund des Familienstreits ist eine Geldforderung der Stadt in Höhe von zwei Millionen Euro. Weinlig-Hagenbeck vertritt den Standpunkt, der Tiermarkt müsse nicht zahlen, weil sich die Verpflichtung auf alte Verträge bezieht. Claus Hagenbeck hat dieser Auffassung öffentlich widersprochen. Er wirft seinem Co-Gesellschafter schwere Fehler vor.