Bergedorf. CDU fordert mehr Hundewiesen. Für weitere Flächen fehlen öffentliche Grün- und Erholungsanlagen. Welche Lösungen gibt es?
Die CDU-Fraktion in der Bergedorfer Bezirksversammlung hat ein Herz für Hundehalter – und ihre vierbeinigen Freunde. In Hamburg gilt für Hunde eine allgemeine Anleinpflicht – es sei den, die Halter haben für den Hund eine Befreiung erhalten. Die Christdemokraten befürchten, dass es in den Vier- und Marschlanden zu wenig Hundeauslaufzonen, wo die Hunde nach Herzenslust herumtollen können. Deshalb stellten die Christdemokraten eine Kleine Anfrage zu dem Thema.
Daraus geht hervor: Es gibt nur noch eine große Fläche im Landgebiet, wo Hunde frei laufen dürfen: Die Zone Eichbaumpark hat 34.000 Quadratmeter und immerhin eine Badestelle an der Dove-Elbe. Zudem ist ein kurzes Stück vom Marschbahndamm zwischen Fünfhausen und Ochsenwerder (3000 Quadratmeter) freigegeben. Die einstige Auslaufzone am Hohendeicher See steht aktuell nicht mehr zur Verfügung.
Im Landgebiet mangelt es an wohnortnahen Hundeauslaufzonen
Der Gesetzgeber sehe allerdings „möglichst wohnortnahe“ Hundeauslaufzonen „in ausreichender Anzahl“ vor, schreibt die CDU. Die Bezirksämter hätten „so viele Zonen einzurichten, dass für die Hundehalter eine Erreichbarkeit dieser Flächen im Umkreis von etwa zwei Kilometern möglich ist“. Im Landgebiet mangele es an wohnortnahen Auslaufflächen, schreiben die Politiker.
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Der Grund für die geringe Anzahl von ausgewiesenen Hundeauslaufflächen in den Vier- und Marschlanden sei laut Bezirksamt das Fehlen von öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, in denen entsprechende Zonen ausgewiesen werden könnten. Theoretisch sei es möglich, dass eine Privatperson ein Grundstück an das Bezirksamt mit der Auflage verkauft, dort eine öffentliche Hundeauslauffläche einzurichten. Ebenso wäre dies durch einen Privateigentümer in eigener Verantwortung möglich.