Lohbrügge. Mann soll schlafenden Bekannten erstochen haben. Was bis jetzt über sein Motiv und die Tatwaffe bekannt ist.
Hatte der 40-jährige B. schon zu Beginn jenes Trinkgelages in seinen Räumen am 23. März 2022 vor, seinen Gast D. (43) eiskalt umzubringen? Mehr Klarheit wird es am Montag, 19. Dezember, in Saal 237 des Landgerichts Hamburg geben, wenn sich der Angeklagte B. wegen Mord aus Heimtücke vor Gericht verantworten muss. Ihm droht bei einer Verurteilung eine lebenslange Gefängnisstrafe.
An jenem Mittwochnachmittag im März sollen der mutmaßliche Täter (40) und das spätere Opfer (43) in einer Wohnung der Wohnanlage „Lindwurm“ am Röpraredder mit zwei Frauen zusammengesessen und gefeiert haben. Als der männliche Gast offenbar auf dem Sofa eingeschlafen war, soll der Wohnungsmieter mit einem nicht näher benannten Gegenstand seinem Bekannten circa sieben Zentimeter tief in die linke Brust nah am Herzen gestochen haben. Dadurch erlitt D. ein Art Bluterguss in der Lunge und starb. Laut Liddy Oechtering, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Hamburg, wurde die Tatwaffe bisher nicht sichergestellt.
Festnahme des Haupttatverdächtigen (40) nach umfangreichen Ermittlungen drei Monate später
Warum B. zustach, ist eine der wesentlichen Frage des Prozesses, der am Montag beginnt. Der Angeklagte hielt sich damals gemeinsam mit den beiden Frauen in seiner Wohnung auf, als die Notärzte und später auch die Polizei eintrafen. Zunächst wurde nach einem weiteren unbekannten Mann gefahndet, der sich ebenfalls bei dem Gelage eingefunden haben sollte. Diese Ermittlungen verliefen aber offenbar ergebnislos.
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Der Lohbrügger Haupttatverdächtige wurde erst am 22. Juni, also rund drei Monate nach der Bluttat vom Röpraredder, festgenommen. Damals kam bei seiner Festnahme auch das Spezialeinsatzkommando der Polizei Hamburg (LKA 24) zum Einsatz. Seitdem sitzt B. in Untersuchungshaft.