Hamburg. Das Auto wurde auf dem Dach liegend in Kirchwerder gefunden. Die Insassen waren verschwunden. Nun gibt es neue Erkenntnisse.

Dass es zu einem Unfall gekommen war, ließ sich bei diesem Anblick nicht bestreiten: Als Feuerwehr und Polizei am Sonnabendmorgen gegen 4.30 Uhr am Kirchwerder Hausdeich, Höhe Heinrich-Stubbe-Weg, in Kirchwerder eintreffen, steht das Unfallauto kopf mitten auf einer Rasenfläche fernab der Straße. Zunächst fehlte von einem möglichen Verursacher jede Spur, doch mittlerweile hat die Polizei den Fahrzeughalter ermitteln können.

Ein Anwohner hatte zu besagter Zeit einen dumpfen Knall vernommen, war aus dem Bett aufgestanden und entdeckte beim Blick aus dem Fenster den auf dem Dach liegenden VW Golf. Der Zeuge sah außerdem noch, wie sich drei Personen vom Unfallort entfernten. Daraufhin verständigte er die Polizei Hamburg.

Polizei Hamburg: Unfall in Kirchwerder, Fahrzeughalter ist ein 17-Jähriger

Die Einsatzkräfte suchten zunächst in der Umgebung nach den flüchtigen Golf-Insassen, setzten dabei auch eine Drohne ein – jedoch ohne Erfolg. Doch nach weiteren Ermittlungen konnte der Halter des VW, ein 17-Jähriger aus Kirchwerder, festgestellt und auch angetroffen werden. Offenbar hatte der Fahranfänger schwere Verletzungen, denn er musste mit einem Rettungswagen in ein Krankenhaus gefahren werden.

Wie ein Polizeisprecher weiter mitteilte, soll der Jugendliche unter Alkoholeinfluss gestanden haben. Ihm wurde eine Blutprobe abgenommen. Noch nicht abschließend geklärt ist, ob der 17-Jährige tatsächlich auch den auf ihn zugelassenen Unfallwagen fuhr und welche weiteren Personen im Pkw saßen. Die Ermittlungen des Verkehrunfalldienstes dauern an.

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Der Wagen wurde zur Spurensicherung abgeschleppt. Gegen 7.15 Uhr konnten die Bergungsarbeiten für beendet erklärt werden.

Wie Fahrprüfung und Begleitetes Fahren ist auch die Anmeldung eines Autos in Deutschland für Minderjährige ab 17 Jahren möglich. Wer vor dem 18. Geburtstag ein Auto zulassen will, benötigt allerdings die schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten und muss deren Ausweise bei der Anmeldung auf der Behörde vorlegen.