Hamburg. Der Bundesgerichtshof hatte ein milderes Strafmaß gegen den 31-Jährigen aufgehoben. Nun hat das Landgericht Hamburg neu entschieden.

Neues Urteil im Prozess um den Lohbrügger Drogenmord: Salman A. (31) wurde am Dienstag vom Hamburger Landgericht wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Damit wurde ein Urteil vom Februar 2020 hinfällig.

Eine andere Strafkammer am Landgericht hatte Salman A. wegen heimtückischen Mordes zu elf Jahren Haft verurteilt. Nach einer Revision der Staatsanwaltschaft und der Nebenkläger hatte der Bundesgerichtshof dieses Urteil aufgehoben und den Fall zur erneuten Verhandlung nach Hamburg verwiesen.

Der tödlichen Schießerei auf dem Lohbrügger Markt am 27. Juni 2019 war ein Streit um Einnahmen aus Drogengeschäften vorausgegangen. Das spätere Opfer Dennis K. (26) forderte von Salman A. 12.500 und später sogar 20.000 Euro als entgangene Einnahmen aus einem geplatzten Drogengeschäft. Nach einer telefonischen Verabredung wollte man sich zur Aussprache auf dem Lohbrügger Markt treffen.

Landgericht Hamburg verurteilt Todesschütze von Lohbrügge wegen Mordes

Salman A. ging allein hin und rechnete damit, dass auch sein Gegenüber ohne Begleitung kommen würde. Der aber hatte zwei Begleiter mitgebracht. Ganz ahnungslos kann Salman A. allerdings kaum gewesen sein – er steckte eine geladene scharfe Pistole ein. Hinter diesen bösen Ahnungen steckte ein mehrere Jahre zurückliegender Vorfall, bei dem Dennis K. Salman A. selbst mit einer Schusswaffe bedroht haben soll.

Nach einem kurzen Wortwechsel eskalierte die Situation. Salman A. feuerte zweimal auf seinen Kontrahenten, der starb noch am Tatort. Der Todesschütze hatte nach eigenen Angaben eine plötzliche Bewegung von K. so gedeutet, dass dieser selbst eine Waffe ziehen wollte. Dabei waren sowohl K. als auch seine Begleiter unbewaffnet gewesen.

Nach der Tat war Salman A. zur Bergedorfer Polizeiwache gegangen und hatte dem wachhabenden Beamten mit den Worten „Ich stelle mich“ seine Pistole vor die Füße geworfen.

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Zur Tatzeit habe der Angeklagte unter einer sehr starken inneren Anspannung gestanden, sagte der Vorsitzende Richter am Dienstag in seiner fast anderthalbstündigen Urteilsbegründung. Anders als im ersten Prozess leitete das Gericht daraus aber keine verminderte Schuldfähigkeit ab. Ebenso wurde die Möglichkeit einer irrtümlichen Notwehr verneint.

Während im ersten Prozess das Landgericht dem Mann zugutegehalten hatte, er habe aus Angst und Verzweiflung überreagiert, hieß es nun, die Situation sei für den Angeklagten weder aussichtslos noch unverschuldet gewesen. Damit waren für das Gericht die Tatmerkmale des Mordes gegeben, nur die Höchststrafe kam daher infrage.

Sichtlich nervös wirkte Salman A. am abschließenden Prozesstag und fuhr sich ständig mit den Händen durch Gesicht und Haare. Dann horchte er auf die Worte des Richters, denn eine besondere Schwere der Schuld wurde verneint. Damit hat Salman A. die Chance, dass er bei guter Führung nach 15 Jahren entlassen werden kann und die Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt wird.