Hamburg. Im Revisionsverfahren, in dem es um das Strafmaß für den Mord geht, kündigte die Staatsanwaltschaft weitere Ermittlungen an.
Ein Streit um die Maskenpflicht hat am Montag den Neustart des Prozesses um den Drogenmord vom Lohbrügger Markt um mehr als eine Stunde verzögert. Einer der Nebenkläger wollte an der Verhandlung der Großen Strafkammer im Hamburger Landgericht ohne Maske teilnehmen und erklärte, er habe ein ärztliches Attest, das ihn von der Pflicht befreie.
Die Verteidigung des 30 Jahre alten Angeklagten Salman A. war damit nicht einverstanden. Er sei selbst ein Risikopatient, argumentierte einer der Anwälte. Der Vorsitzende Richter unterbrach daraufhin die Verhandlung, die erst fortgesetzt wurde, als im Strafgerichtsgebäude ein anderer, größerer Saal dafür gefunden war.
Salman A. schoss seinem Opfer zwei Mal in den Rücken
Gegenstand des Revisionsverfahrens ist eine Tat vom 27. Juni 2019. Laut Staatsanwaltschaft traf sich Salman A. gegen 19 Uhr mit seinem späteren Opfer Dennis K. (26) und dessen zwei Begleitern auf dem Lohbrügger Markt, um sich mit ihnen über aus vermeintliche Schulden aus Drogengeschäften auszusprechen.
Dabei soll A. unvermittelt eine Schusswaffe gezogen und zwei Schüsse auf den fliehenden Dennis K. abgegeben haben. Er wurde zwei Mal von hinten in den Oberkörper getroffen, erlitt schwerste Verletzungen und starb noch am Tatort. Nach der Tat begab sich der Todesschütze zunächst in eine Shisha Bar und von dort zum Bergedorfer Polizeirevier, wo er die schon im September 2017 erworbene Waffe abgab.
Bundesgerichtshof rügte Strafmaß
Bereits im Februar 2020 hatte das Landgericht den Angeklagten wegen heimtückischen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von elf Jahren verurteilt. Staatsanwaltschaft und Nebenklägern war das Urteil zu mild, sie legten Revision ein. Auch der Bundesgerichtshof rügte die Entscheidung. In der jetzt erneuten Hauptverhandlung geht es nur noch um das Strafmaß.
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Anders als beim ersten Verfahren hat der Angeklagte am Montag angekündigt, sich diesmal zu der Tat äußern zu wollen. Dies soll beim nächsten Verhandlungstermin am Donnerstag, 28. Januar, geschehen. An einem der Folgetermine wird ein gerichtlich bestellter Psychiater ein neues Gutachten vorlegen. Bis Ende Februar sind noch sechs Verhandlungstage anberaumt.
Muss sich Salman A. in einem weiteren Mordfall verantworten?
Eher in einem Nebensatz sorgte die Staatsanwaltschaft am Montag für eine Überraschung. Nach dieser Mitteilung wird gegen den bereits verurteilten Mörder ein weiteres Mal ermittelt, diesmal wegen Anstiftung zum Mord an einer anderen Person.
Die Überprüfung eines digitalen Chat-Verlaufs hätte dafür hinreichende Anhaltspunkte ergeben.