Lohbrügge. Streit um angeblich schlechte Drogenqualität auf dem Lohbrügger Markt: Bundesgerichtshof hatte mildes Urteil aufgehoben.

Im Prozess um die tödlichen Schüsse auf einen 26-Jährigen auf dem Lohbrügger Markt hat die Staatsanwaltschaft eine lebenslange Haftstrafe für den Angeklagten gefordert. Der 30-Jährige habe vor fast zwei Jahren einen heimtückischen Mord begangen und er habe dabei nicht im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit gehandelt, erklärte der Vertreter der Staatsanwaltschaft am Montag nach Angaben der Gerichtspressestelle.

Das Landgericht hatte den Angeklagten im Februar vergangenen Jahres wegen heimtückischen Mordes zu elf Jahren Haft verurteilt. Der Bundesgerichtshof bestätigte den Schuldspruch, hob aber das Strafmaß auf. Daher muss eine andere Strafkammer am Hamburger Landgericht nun erneut prüfen, ob der Angeklagte doch zu lebenslanger Haft verurteilt werden muss.

Das Landgericht hatte dem Täter zugutegehalten, aus Angst überreagiert zu haben

In dem Prozess geht es um einen tödlichen Drogenstreit. Nach Feststellung des Landgerichts hatte der Deutsche einem Bekannten einen Drogenlieferanten in den Niederlanden vermittelt. Der Bekannte war mit der Qualität der Ware nicht zufrieden und verlangte von dem Angeklagten rund 12.000 Euro, die er für die Drogen ausgegeben hatte. Um das Geld einzutreiben, bedrohte er ihn.

Bei dem Treffen am 27. Juni 2019 auf dem Lohbrügger Markt sollte das spätere Opfer, ein 26-Jähriger, die Forderung durchsetzen. Dazu war er unbewaffnet, aber mit zwei muskulösen Helfern erschienen. So unter Druck gesetzt, zückte der Angeklagte eine Pistole und erschoss sein Gegenüber. Das Landgericht hatte dem Täter zugutegehalten, aus Angst und Verzweiflung überreagiert zu haben.

Das Urteil des Landgerichts wird für den 29. Juni erwartet.