Hamburg. 197 von 250 Bergedorfern haben eine Genehmigung vom Bezirk bekommen, Bäume auf ihren Grundstücken fällen zu lassen.

Am morgigen Freitag beginnt die Baumfällsaison. Bis 28. Februar dürfen dann sowohl auf Privatgrundstücken wie auch an Straßen und öffentlichen Anlagen kranke und tote Bäume abgeholzt werden – sofern das genehmigt wird. Seit dem Jahr 1993 bearbeitet Thorsten Ritter aus der Umweltabteilung „Bäume auf privatem Grund“ des Bezirksamts die Anträge von privat.

Kurz vor diesem Saisonstart sind bei dem 57-Jährigen rund 250 Fällwünsche aus dem gesamten Bezirk eingegangen, wovon Ritter bereits 197 positiv beschieden hat. Darunter ist auch ein signifikanter hölzerner Riese, der wahrscheinlich in dieser Fällsaison fallen muss.

Baumfällaktion muss genau begründet sein

Um die rund 120 Jahre alte Rotbuche auf dem Nachbargrundstück der Bergedorfer Mühle war es schon zur kalten Jahreszeit 2020/21 nicht gut bestellt. Ritter jedoch wollte sich die Angelegenheit in diesem Sommer noch mal ansehen. Doch was der Diplom-Ingenieur kürzlich an der Chrysanderstraße erblickte, lässt keinen Zweifel mehr zu: „Dieser Baum muss fallen. Laub- und Gesamtbild sind im Jahresvergleich deutlich schlechter geworden.“ Wie im übrigen auch zwei kränkelnde Kastanien auf dem selben Grundstück.

Grund dafür ist ein Pilz, der den Stamm ringsum besetzt und – das macht es für die Fachleute umso schwieriger – bis zu 30 Zentimeter tief das Wurzelwerk von unten angreift und zersetzt. Ritter entdeckte bei der Stippvisite an der Chrysanderstraße Mitte September ausgeprägte, bis zu einem halten Meter große Fruchtkörper. Manchmal ist die Gefahr aber versteckter. Ritter weiß: „Oberflächlich gesunde Bäume fallen einfach um.“

Der Riesenporling: Ein Pilz hat sich als Baumfeind Nummer eins etabliert

Der Riesenporling hat sich in jüngerer Vergangenheit als Baumfeind Nummer eins etabliert. „Befeuert“ werde das Wachstum dieses und anderer Pilze durch extremen Wassermangel, verstärkt durch die sehr trockenen Sommer von 2018 bis 2020. Diese Trockenheit zieht noch andere an, die sich dann an geschwächte Bäume heranmachen, wie vor allem der Borkenkäfer und weitere Schwächeparasiten. Sie können Stamm und Blattwerk befallen. Zuletzt häufte sich insbesondere das Fichtensterben, aber auch Buchen und Birken kränkeln immer häufiger.

Nachdem im Vorjahr zu dieser Zeit etwa 300 Anträge (90 Prozent positiv beschieden) vorlagen und somit ein Rekordwert erreicht wurde, sind die Zahlen jetzt rückläufig. Grundsätzlich lasse sich nie genau sagen, wie viele Bäume tatsächlich vom privaten Grund verschwinden würden, erklärt Ritter.

Fällgenehmigungen sind drei Jahre gültig

Denn eine Fällgenehmigung des Bezirksamtes ist drei Jahre gültig, Rückmeldungen der Antragsteller gebe es ebenfalls nicht. Und: „Ein Antrag kann auch mehrere Bäume auf dem jeweiligen Grundstück betreffen“, sagt Bergedorfs Baumpapst.

Um bei Ritters Abteilung durchzukommen, muss der Antrag stets gut begründet sein. „Wenn da beispielsweise nur steht, der Baum mache zu viel Laub, ist das natürlich zu wenig“, so Ritter, „jede Fällung muss fachlich Sinn machen. Die Öffentlichkeit fragt nach. Da möchte ich sauber dastehen.“

Firmen nehmen zwischen 500 und 5000 Euro für eine Fällaktion

Das kann Ritter bislang mit Fug und Recht von sich behaupten. Selten ist er von Anrufern beschimpft worden. Nur sieben Dienstaufsichtsbeschwerden sah er sich in all den Berufsjahren ausgesetzt – das ist wenig auf diesem Posten. In zwei Drittel aller Fällgenehmigungen fordert sein Team Neuanpflanzungen, mit Augenmaß und passend zur Grundstücksgröße.

Wer Bäume fällen darf, macht das entweder in Eigenverantwortung oder beauftragt eine Spezialfirma. Die Kosten dafür können stark variieren. Sie liegen nach Angaben von Thorsten Ritter zwischen 500 und 5000 Euro.

Teuer wird es, wenn Lkw, Teleskopkran oder Spezialkletterer zum Einsatz kommen

Teurer wird es, wenn der Ort der Fällung schwer zugänglich ist, Lkw oder gar ein Teleskopkran eingesetzt werden muss. Manches Mal müssen auch Spezialkletterer vorher schwierige Äste absägen.

Wie viele Bäume an Straßen und in öffentliche Parks gefällt werden müssen, das wird das Grünamt wohl im Umweltausschuss am 10. November bekanntgeben.