Bergedorf. Nicht nur weil sie krank oder abgestorben sind, auch für den Straßenbau müssen in Bergedorf diese Fällsaison etliche Bäume weichen.

Der Kahlschlag läuft bereits auf Hochtouren: An der Kurt-A.-Körber-Chaussee und Justus-Brinckmann-Straße haben Motorsägen ganze Arbeit geleistet, sind insgesamt zwölf Alleebäume abgeholzt worden – die ersten Vorboten der ungewöhnlich umfangreichen Abholz-Saison 2019/20 in Bergedorf.

Exakt 265 zu fällende Bäume stehen auf der Liste der Grünabteilung des Bezirksamts, die vom Umweltausschuss abgesegnet wurde. Treffen wird es 78 Bäume auf dem Bergedorfer Friedhof, weitere 84 in städtischen Grünanlagen und 103 Alleebäume an den Straßen des Bezirks.

Fällung für Umbau zur Veloroute

Gründe sind Krankheiten, größeres, abgestorbenes Baummaterial und Schiefstände. Sie stellen eine Gefahr für Passanten dar, könnten doch Äste auf Fuß- und Wanderwege herabstürzen oder ganze Bäume umstürzen. Doch auch Straßenbaumaßnahmen bringen Bäume auf die Todesliste.

So fallen dem gerade angelaufenen Umbau der Kurt-A.-Körber-Chaussee zur Velo-Route trotz baumschonender Planung letztlich sieben Linden mit Stammumfängen von bis zu 2,80 Metern zum Opfer. Folgen werden noch weitere sechs Bäume im Kreuzungsbereich mit dem Sander Damm.

Der Kahlschlag am oberen Ende der Justus-Brinckmann-Straße, dem vier Ahorn und eine mächtige Kastanie zum Opfer fielen, lag an Pilz- und Krankheitsbefall. Gleiches gilt unter anderem für drei Bäume an der August-Bebel-Straße, zwei am Gojenbergsweg und insgesamt neun weitere verteilt auf die Alleen im Villengebiet.

Fällsaison noch bis zum 29. Februar 2020

Größere Fällaktionen an Hauptverkehrsstraßen sind in Boberg an der Bergedorfer Straße geplant (neun Bäume) und am Sander Damm nahe der Ex-Opel-Dello-Werkstatt mit drei Exemplaren aus der Robinien-Allee. Mächtigster zu fällender Baum ist eine gut 20 Meter hohe absterbende Eiche an der Lohbrügger Landstraße in Höhe Hausnummer 177.

Die Fällsaison läuft noch bis zum 29. Februar 2020. Anschließend ist das Fällen – und auch das Beschneiden von Hecken und Gebüschen – bis 30. September verboten.