Hamburg. Auch Hamburg muss die Windenergie an Land ausbauen. Aber wo? Die FDP befürchtet, dass der Senat ein wichtiges Datum verstreichen lässt.
Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, bis 2030 den Strom aus erneuerbaren Energien zu verdoppelt. Windenergie soll dabei einen maßgeblichen Anteil an der Stromerzeugung einnehmen. Um das zu erreichen, soll jedes Bundesland seinen Beitrag leisten: Hamburg als Stadtstaat ist verpflichtet, bis Ende 2027 etwa 189 Hektar (0,25 Prozent der Landesfläche) für den Ausbau der Windenergie an Land zur Verfügung zu stellen. Bis Ende 2032 sollen es sogar etwa 378 Hektar (0,5 Prozent der Landesfläche sein).
Doch wo gibt es in Hamburg überhaupt Platz für den Ausbau von Windkraft? Schließlich zählt der Hafen nicht mit in der Rechnung. Und auch auf Ausgleichsflächen oder im Bereich des Flughafens in Fuhlsbüttel oder bei Airbus in Finkenwerder ist der Aufbau von Windanlagen nicht zulässig. Sonja Jacobsen (FDP) ist alarmiert: Die Landesvorsitzende fürchtet, dass Bergedorf der „Windkraft-Hammer“ droht.
Nur in den Vier- und Marschlanden Flächenpotenzial für den Windkraft-Ausbau?
Denn außer in Harburg wären auf Hamburger Stadtgebiet potenzielle Standorte fast ausschließlich in den Vier- und Marschlanden möglich. „Das wäre ein echtes Horrorszenario“, stellt Sonja Jacobsen fest, die es für „schlicht unrealistisch hält“, dass in Hamburg eine solche Menge von Flächen für Windenergie ausgewiesen werden kann, „zumal der Umweltsenator Naturschutzgebiete bislang ausschließt“, stellt die Liberale fest.
Aus Sicht der Hamburger FDP sollte Hamburg daher dringend mit umliegenden Bundesländern verhandeln, um Flächenbedarf zu übertragen. Denn das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) sieht die Möglichkeit vor, dass sich ein Bundesland durch Staatsvertrag gegenüber einem anderen Bundesland verpflichten kann, mehr Fläche als im WindBG gefordert an Land bereitszustellen. Wenn beispielsweise Schleswig-Holstein oder Niedersachsen also mehr Fläche ausweisen würden, als für sie vorgesehen ist, könnte Hamburg weniger Fläche ausweisen, bestätigt die Umweltbehörde (Bukea) auf Nachfrage unserer Redaktion.
Hamburg könnte per Staatsvertrag Flächenbeitrag an andere Bundesländer übertragen
Voraussetzung ist allerdings ein geschlossener Staatsvertrag, der bis zum 31. Mai 2024 dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz übermittelt werden müsste, bestätig die Bukea. Derzeit würden allerdings keine Verhandlungen mit anderen Ländern geführt, um Flächenbeiträge zu übertragen, wie im Februar aus einer Antwort des Senats auf eine Anfrage von Sami Musa (FDP) hervorging.
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Sonja Jacbosen fürchtet daher, dass der Senat dieses wichtige Datum verstreichen lässt und fordert ein transparentes Vorgehen von Hamburgs Regierung. Die lässt sich aber nicht in die Karten gucken: „Der Senat gibt zu noch laufenden Verfahren und zur internen Willensbildung grundsätzlich keine Auskunft“, heißt es aus der Bukea auf die Frage, ob Hamburg vorhabe, vor Ende Mai noch Verhandlungen mit anderen Bundesländern aufzunehmen. „Hamburg ist bestrebt, die Verpflichtungen aus dem WindBG zu erfüllen“, teilt die Bukea mit.