Bergedorf. Neue Amtszeit für Schöffen startet 2024. Bezirksamt hofft auch auf Initiativbewerbungen. Was die Kandidaten mitbringen müssen.

Sie üben ein wichtiges Ehrenamt aus: Schöffinnen und Schöffen haben in den Strafverhandlungen an Hamburgs Amtsgerichten und am Landgericht das gleiche Stimmrecht wie Berufsrichter. Nun können sich Interessierte für das ehrenamtliche Richteramt bewerben: Für die Amtszeit von 2024 bis 2028 werden etwa 9800 Kandidaten gesucht, aus denen dann etwa 4600 Schöffen ausgewählt werden. Auch das Bezirksamt Bergedorf hofft auf viele Bewerbungen bis Ende März 2023.

Seit Anfang der Woche versenden die Bezirksämter Briefe mit der Bitte an einzelne Bürger, sich auf die Schöffenvorschlagsliste setzen zu lassen. Doch das reiche nicht aus, weiß Dennis Voß, Leiter der Wahlgeschäftsstelle im Bezirksamt Wandsbek: „Wir freuen uns über jede Bewerbung für das Schöffenamt. Sehen Sie dieses Ehrenamt als eine Chance an, mit Ihrer Lebens- und Berufserfahrung einen wichtigen Beitrag für unseren Rechtsstaat zu leisten.“

Schöffinnen und Schöffen müssen mindestens 25 Jahre alt sein

Die Schöffen müssen bei Amtsantritt am 1. Januar 2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und seit mindestens einem Jahr in Hamburg wohnen. Sie dürfen keine Vorstrafen haben. Interessierte bewerben sich bis Ende März bei den Bezirksämtern. Ab April beschließen die Bezirksversammlungen beziehungsweise der Jugendhilfeausschuss die Vorschlagslisten. Die Wahlen werden voraussichtlich im Herbst sein.

Schöffen wirken in Straf- und Jugendstrafsachen bei der Verhandlung und der Urteilsfindung am Amts- oder Landgericht mit. Sie sind zur Teilnahme an den Sitzungen, zu denen sie geladen wurden, verpflichtet, die Arbeitgeber müssen sie freistellen. Für ihren Einsatz erhalten sie eine Entschädigung unter anderem für den Verdienstausfall, die Fahrtkosten und den Zeitaufwand.

„Durch ihre Persönlichkeit, Lebenserfahrung und ihr Gerechtigkeitsempfinden können ehrenamtliche Richter:innen einen wertvollen Beitrag zur gerichtlichen Entscheidung leisten“, meint Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne).

Alle Infos für Bergedorfer, die sich beim hiesigen Bezirksamt für das Ehrenamt bewerben wollen, gibt es unter hamburg.de/schoeffenwahl.