Hamburg. Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FSK) haben zwei Großbaustellen kontrolliert. Bei einer gab es Auffälligkeiten.

Insgesamt 51 Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamtes Hamburg haben am vergangenen Freitag, 16. April, auf zwei Großbaustellen in Hamburg-Rothenburgsort und Hamburg-Bergedorf Arbeitnehmer und Arbeitgeber kontrolliert. Es wurden knapp 100 Personen befragt. Die Kontrollen fanden im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung statt.

Der Zoll hatte sich in Bergedorf die Großbaustelle für das neue Körber-Haus vorgenommen. Bei ihrer routinemäßigen Überprüfung konnten die Fahnder „keine Auffälligkeiten“ feststellen, teilt das Bezirksamt Bergedorf mit – und ist froh, dass keine Schwarzarbeiter bei den vielen Gewerken sind, die sich derzeit um den Innenausbau kümmern.

Zollfahndung: Kontrolle auf zwei Großbaustellen in Hamburg

Ganz anders lief die Kontrolle des Zolls bei einer Baustellen-Prüfung in Hamburg-Rothenburgsort aus. Dort kam heraus, dass sich drei Arbeitnehmer mit ausländischer Staatsangehörigkeit illegal in Deutschland aufhielten und ohne erforderliche Arbeitserlaubnis beschäftigt wurden. Gegen sie wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Zwei weitere Arbeiter mit ukrainischer Staatsangehörigkeit verfügten über einen polnischen Aufenthaltstitel, hatten aber keine gültige Arbeitserlaubnis. Die Männer müssen nun mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahren rechnen. Doch damit nicht genug: Aktuell wird in sechs Fällen geprüft, ob Arbeitslosengeld II zu Unrecht in Anspruch genommen worden ist und somit ein Betrug zu Ungunsten des Jobcenters vorliegt. Sandra Preising vom Hauptzollamt Hamburg sagt: "Die Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit dauern an."

Einsatzkräfte der FKS stellen vor Ort durch Personenbefragungen und Prüfung der Geschäftsunterlagen fest, welcher Mindestlohn jedem Mitarbeiter zusteht und ob dieser auch gezahlt wird. In fast allen Branchenzweigen des Baugewerbes, bis auf den Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau, sind grundsätzlich spezielle Branchenmindestlöhne zu zahlen. Beispielsweise gilt seit dem 1. März 2021 im Gerüstbauhandwerk der bundeseinheitliche Mindestlohn in Höhe von 12,20 Euro die Stunde. Daneben müssen im Dach- und Gerüstbauhandwerk unter anderem Überstunden sowie Urlaubsgeld gezahlt werden, und die Bereitstellung von Unterkünften ist als weitere einzuhaltende Arbeitsbedingung obligatorisch. In den übrigen Branchen des Baugewerbes gilt seit Beginn des Jahres der allgemeine gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 9,50 Euro je Stunde.

Hamburger Hauptzollamt führt regelmäßig Kontrollen durch

Auch die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, die Aufdeckung unrechtmäßigen Bezugs von Sozialleistungen sowie illegale Beschäftigung von Ausländern stehen bei den Kontrollen im Fokus. „Speziell im Baugewebe kommen auch der Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen und Arbeitgeberpflichten nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz sowie die Arbeitnehmerüberlassung inklusive der Werkverträge eine bedeutende Rolle zu“, erklärt Pressesprecherin Sandra Preising.

Mit ihren kontinuierlichen Prüfungen sorgen die Beschäftigten der FKS dafür, dass es nicht zu höheren Ausfällen von Sozialversicherungs- und Steuerbeiträgen, einer stärkeren Wettbewerbsverzerrung zu Ungunsten der Unternehmen, die sich an die gesetzlichen Vorgaben halten, oder auch einer mangelhaften Absicherung der Arbeitnehmer bei Krankheit, Arbeitslosigkeit oder für das Alter der Arbeitnehmer kommt.