Hamburg. Der Discounter spricht von einem Fehler. Oberverwaltungsgericht in Lüneburg kippt das Böllerverbot in Niedersachsen. Folgen andere?

Nanu? Da preist Lebensmittel-Discounter Lidl, zweimal im Bezirk mit Filialen an der Lohbrügger Landstraße sowie am Rahel-Varnhagen-Weg vertreten, im aktuellen Hausprospekt die Premium-Effekt-Bombetten-Batterie „Casino Royal“, die Mega-Fontäne „Ocean of Lights“ oder das Raketen-Allerlei „Fire Fantasy“ unter der Überschrift „Nur bei Lidl – stressfrei Feuerwerk online reservieren“ an.

Lidl unterläuft Böllerverbot zu Silvester und entschuldigt sich

Interessenten können sich angeblich über die „Lidl Plus App“ noch bis zum 27. Dezember Knaller-Artikel reservieren und in ihrer Wunschfiliale bis zum 30. Dezember abholen. Praktisch – aber: Unterläuft Lidl damit nicht das generelle, coronageschuldete Verbot zu Silvester 2020/21, das Bund und Länder gemeinsam beschlossen haben?

Die Pressestelle von Lidl klärt auf: „Die Prospekte waren bereits gedruckt und sind verteilt worden, das ist unser Fehler. Selbstverständlich verkaufen wir dieses Jahr kein Feuerwerk“, hieß es dazu von einer Sprecherin auf telefonische Anfrage unserer Redaktion.

In Hamburg gibt es bislang keine Verfahren gegen das Böller-Verbot

Unterdessen hat das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg das Feuerwerksverbot in der niedersächsischen Corona-Verordnung vorläufig außer Kraft gesetzt, das Verkauf, Mitführen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern und anderen pyrotechnischen Gegenständen untersagt. Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass ein derart umfängliches Verbot als Infektionsschutzmaßnahme nicht notwendig sei. Genau darauf hatte der Kläger, ein Rechtsanwalt, mit seinem Eilantrag abgezielt.

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In Hamburg gibt es nach Angaben eines Gerichtssprechers bisher keine Verfahren, die sich gegen Paragraf 4f der Corona-Eindämmungsverordnung „Abbrennen von Feuerwerkskörpern und anderen pyrotechnischen Gegenständen“ richten.