Hamburg. Ombudsleute sollen bei Auseinandersetzungen zwischen Familien und dem Fachamt vermitteln. Große Hoffnung auf geeignete Bewerber.

Getrennte Eltern streiten sich gern mal – auch darüber, wann die Kinder bei wem sein dürfen. „Das Jugendamt ist immer nur auf deiner Seite“, klagt etwa ein Vater, der sich dem Amt gegenüber unterlegen und nicht gerecht behandelt fühlt. Das jedenfalls ist ein typisches Thema für die Fachstelle Ombudschaft , die dann vermittelnd eingreifen und schlichten kann.

Denn zwischen den Familien und den Fachkräften des Amtes läuft es nicht immer rund. Wer sich ärgert, soll sich künftig an ehrenamtliche Vermittler wenden können, die helfen, das angespannte Verhältnis zu harmonisieren, und um gegenseitiges Verständnis werben.

Bergedorfer Jugendamt ist auf der Suche nach Streitschlichtern

Als Pilotprojekt wurde im Herbst 2015 eine solche Ombudsstelle im Bezirk Hamburg-Mitte bereits eingerichtet. Dort bearbeiten drei neutrale Streitschlichter durchschnittlich acht Fälle pro Monat, erhalten eine Aufwandsentschädigung über 120 Euro. Sie haben Erfahrung in der Jugendhilfe, „das ist aber keine Voraussetzung, wichtig ist zunächst eine Kompetenz in Konfliktlösung“, betont Eric Laugell, der jetzt dem Bergedorfer Jugendhilfe-Ausschuss das Konzept der Sozialbehörde erläuterte. Die Idee der unabhängigen Ombudsleute soll, auch auf Empfehlung der Enquete-Kommission „Kinderschutz und Kinderrechte weiter stärken“, auf alle Bezirke ausgeweitet werden.

Ende Oktober hatte die Bürgerschaft entschieden, die Fachstelle an einen freien Träger zu vergeben. „Noch nächste Woche starten wir ein Interessenbekundungsverfahren“, sagt Laugell und hofft, dass sich in jedem Bezirk geeignete Menschen bewerben, die schließlich vom Jugendhilfe-Ausschuss ausgewählt werden. Meist per E-Mail oder Telefon werden die Ombudsleute kontaktiert, eigene Räume braucht es nicht: „Sie können sich mit den Klienten in den Räumen vom Jugendamt treffen oder in einem Café.“

Ombud soll Ansprechpartner für Kinder und Jugendliche sein

Gerne auch in einem Jugendclub, damit sich nicht nur Erwachsene – wie bislang meist – melden können, erläutert Eric Laugell: „Der Ombud soll auch niedrigschwelliger Ansprechpartner für Kinder und Jugendliche sein, die sich nicht gesehen und gehört fühlen. Wir müssen also auch Werbung in den Sozialen Medien machen.“ Keine ganz leichte Aufgabe kommt also den Ombudsleuten zu, von denen etwa 35 in ganz Hamburg gesucht werden.

Einerseits mögen sie Beamtendeutsch übersetzen, bei Auseinandersetzungen schlichten und die Rolle des Jugendamtes, eines Vormunds oder Beistands erklären – auch in familiengerichtlichen Verfahren. Laugell: „Da muss auch deutlich werden, dass das Jugendamt kein Wunschkonzert ist, wo man sich die zuständige Fachkraft selbst aussuchen kann.“

Streitschlichter hat keine Entscheidungskompetenz

Vertrauensvolle Gespräche sind wichtig. Zugleich aber soll der ­Ombud seine Beobachtungen in „Auswertungsformularen“ festhalten, damit die Fachstelle einen jährlichen Bericht schreiben kann, um „auf aktuell kritische Entwicklungen im System der Jugendhilfe“ ­hinzuweisen.

Eine Balanceakt: Zwar ist ein Streitschlichter nicht weisungsgebunden, hat aber auch keine Entscheidungskompetenz. Wohl finanziert die Behörde Fort- und Weiterbildungen, um bei Konflikten zwischen der Familie, dem Jugendamt und freien Trägern optimal wirken zu können. Laugell: „Auf keinen Fall wollen wir die Leute überfordern.“ Im Notfall müsse auf Mediationsverfahren oder die öffentliche Rechtsauskunft verwiesen werden.