Hamburg. Der Weiterbau einer Folgeunterkunft am Björnsonweg in Blankenese wurde untersagt. Ein Streit um die Fläche sorgte für Schlagzeilen.

Das Verwaltungsgericht Hamburg hat den Bau der geplanten Folgeunterkunft am Björnsonweg in Blankenese gestoppt. Das Gericht gab dem Eilantrag eines Anwohners gegen die Baugenehmigung statt. 192 Flüchtlinge sollten hier in einem Pavillondorf mit neun Gebäuden untergebracht werden. Ein Streit um die Unterkunft eskalierte im April, als Anwohner eine Baumfäll-Aktion verhinderten, indem sie ihre Autos an dem Gelände parkten.

Die Stadt Hamburg hatte die Baugenehmigung für die Unterkunft am 31. März 2016 erteilt. Der Anwohner beantragte Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes und erreichte einen vorläufigen Baustopp durch das Verwaltungsgericht. Da er nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichtes die Verletzung seiner Rechte nicht hinreichend dargelegt hatte, hob es den Beschluss wieder auf. Nun bekam der Mann doch wieder recht.

Durch eine Ergänzung sei der Antrag nun zulässig, beschloss das Verwaltungsgericht Hamburg heute. Er sei außerdem begründet, da "die Baugenehmigung unter Verletzung von umweltrechtlichen Verfahrensvorschriften" erteilt worden sein soll. Zunächst müsse eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden. Das Gericht spricht von einem "beachtlichen Verfahrensfehler". Umweltrecht sei verletzt worden, ökologische Auswirkungen seien erst Wochen nach der Erteilung der Baugenehmigung an die zuständige Stelle übermittelt worden. Auch gegen diese Entscheidung des Verwaltungsgerichts kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.

Unterkunft in Bergedorf darf gebaut werden

Das Hamburger Verwaltungsgericht ebnet unterdessen den Weg für die Flüchtlingsunterkunft am Mittleren Landweg in Bergedorf: Mit einem Beschluss vom Donnerstag lehnt das Gericht einen Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die Errichtung und den Betrieb der geplanten Folgeunterkunft ab. Zwei Anwohner hatten den Antrag eingereicht, da sie sich durch eine Baugenehmigung vom 18. April 2016 in ihren Rechten verletzt sahen.

Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts sind die Auswirkungen des Bauvorhabens, wie zu erwartende Lärmimmissionen, jedoch zumutbar. Das Rücksichtnahmegebot sei nicht verletzt. Die Anwohner haben nun noch die Möglichkeit, beim Hamburgischen Oberverwaltungsgericht Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts einzulegen.

Auf dem Grundstück in Bergedorf sollen etwa 780 Wohnungen für bis zu 3400 Flüchtlinge entstehen. Später sollen diese in Sozialwohnungen umgewandelt und vermietet werden. Eine Teilbaugenehmigung für Gelände- und Gründungsarbeiten hatte die Stadt Hamburg bereits am 26. Februar erteilt. Anwohner versuchten bereits damals, ebenfalls erfolglos, die Baumaßnahmen untersagen zu lassen.