Hamburg. Das Jugendstrafrecht wird in Hamburg meist auch für 18- bis 21-Jährige angewandt. Im Bundesdurchschnitt ist das anders.
Junge Straftäter zwischen 18 und 21 Jahren können in Hamburg weiterhin mit einer Verurteilung nach dem Jugendstrafrecht rechnen. So wurden im vergangenen Jahr 541 Heranwachsende schuldig gesprochen. In 87 Prozent der Fälle verzichteten die Richterinnen und Richter dabei auf die Anwendung des härteren Erwachsenenstrafrechts, wie der Senat auf eine Kleine Anfrage der CDU-Bürgerschaftsfraktion mitteilte. Das entspricht den Werten von 2021 und 2022.
Hamburgs Gerichte verurteilen damit Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren bundesweit am häufigsten nach dem Jugendstrafrecht. Danach folgen nach letzten verfügbaren Zahlen des Statistischen Bundesamts für das Jahr 2022 Schleswig-Holstein mit einer Quote von rund 82 Prozent und das Saarland mit etwa 77 Prozent.
Jugendstrafrecht Hamburg: Bundesschnitt liegt deutlich niedriger
Im bundesweiten Durchschnitt liegt dieser Wert mit rund 60 Prozent deutlich niedriger. Zum härteren Erwachsenenstrafrecht griffen bei Heranwachsenden am meisten Gerichte in Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Dort lagen die Quoten beim Jugendstrafrecht den Statistikern zufolge bei nur 41, 43 und knapp 45 Prozent.
Laut Jugendgerichtsgesetz muss bei Heranwachsenden das Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen, wenn der Angeklagte bei der Tat in seiner sittlichen und geistigen Entwicklung einem Jugendlichen gleichstand oder es sich um eine Jugendverfehlung handelt. Beim Jugendstrafrecht steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund. Vorrangiges Ziel ist nicht die Bestrafung oder der Schuldausgleich für begangenes Unrecht, sondern die Verhinderung einer erneuten Straffälligkeit der betroffenen Jugendlichen.
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Jugendstrafrecht Hamburg: Das sagt die Hamburger CDU dazu
Für CDU-Fraktionschef Dennis Thering verdeutlichen die hohen Hamburger Werte die Unzulänglichkeit dieser Regelung. „Es ist kaum anzunehmen, dass fast 90 Prozent der hier lebenden 18- bis 21-Jährigen tatsächlich geistig zurückgeblieben sind“, sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Es sei daher eine Anpassung des Jugendgerichtsgesetzes auf Bundesebene dringend erforderlich. „Wir fordern, dass Volljährige, die auch zivilrechtlich uneingeschränkt am Rechtsleben teilnehmen, ausnahmslos dem allgemeinen Strafrecht unterliegen sollten.“