Hamburg. Die Hamburger Vertreter befürchten, dass der „Vertrag für Hamburgs Stadtgrün“ noch weiter auf sich warten lässt. Was sie nun fordern.

Lässt der lange versprochene „Vertrag für Hamburgs Stadtgrün“ noch weiter auf sich warten - oder wird der Grünschutz darin womöglich noch aufgeweicht? Das jedenfalls fürchten die Hamburger Vertreter des Naturschutzbunds Deutschland (Nabu). Der Nabu hatte dem Senat die Zusage für einen deutlich besseren Schutz des Hamburger Grüns gegen Bebauung abgerungen und dafür seine Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“ nicht weitergeführt. Laut Nabu hätte der entsprechende Vertrag schon im Mai den Senat passieren sollen.

„Wir haben die Erwartung, dass der Vertrag jetzt endlich wie versprochen unter Dach und Fach kommt“, sagte der Hamburger Nabu-Vorsitzende Malte Siegert. „Wir wundern uns, dass die Zusagen nicht eingehalten werden. Die Vereinbarung darf nicht zum Spielball anderer politischer Interessen werden“, so der Nabu-Chef. Die Verzögerungen wirkten so, „als würde das Ganze jetzt zu einer Art Kuhhandel mit dem Bündnis für das Wohnen“ gemacht. „Der Erste Bürgermeister muss ein Machtwort sprechen, wenn er wirklich Interesse am Erhalt des Hamburger Grüns hat.“

Grünflächen in Hamburg sollten geschützt werden

In dem „Vertrag für Hamburgs Stadtgrün“ soll zwischen Senat, Bezirken und öffentlichen Unternehmen detailliert und rechtssicher festgeschrieben werden, dass die meisten noch nicht verplanten Grünflächen künftig nicht mehr bebaut werden dürfen. Konkret geht es um die Areale des „Grünen Netzes“ innerhalb des „Zweiten Grünen Rings“. Wenn diese in seltenen Ausnahmefällen doch bebaut werden, muss der Grünverlust an anderer Stelle von der Stadt voll kompensiert werden. Das Grüne Netz besteht aus zwei Grünen Ringen und zwölf Landschaftsachsen, die sich zwischen den Siedlungsräumen vom Umland bis in den Stadtkern erstrecken (www.hamburg.de/gruenes-netz).

Lesen Sie auch:

Nach Abendblatt-Informationen hatten die Bezirke zuletzt weitere Mitspracherechte gefordert – auch weil sie Platz für Wohnungsbau brauchen. Umweltbehördensprecher Jan Dube betonte aber, dass die „Drucksache zum Vertrag im Grundsatz abgestimmt“ sei und noch vor der Sommerpause vom Senat beschlossen werden solle. Details der Umsetzung könne man danach regeln.