Hittfeld. Forderungskatalog der Grünen sieht Obstbäume in jedem Garten und eine Mindestgröße für Grundstücke vor. Ziel ist Klima- und Artenschutz.
Künftige Baugebiete in Seevetal sollen konsequent nachhaltig geplant werden. Das fordert die Gruppe aus Bündnis 90/Die Grünen und Linken im Rat und hat einen detaillierten Anforderungskatalog vorgelegt. Dieser sieht unter anderem vor, dass die Grundstücke eine Mindestgröße haben und mit bestimmten Bäumen bepflanzt werden. Sogenannte Schottergärten sollen verboten sein. Neue Häuser sollen mit umweltverträglichen Baustoffen gebaut werden und dem Niedrigenergiestandard entsprechen.
Ziel ist der Schutz des Klimas, der Artenvielfalt und der Umwelt. „Die Tendenz zu immer kleineren Grundstücken mit gepflasterten Einfahrten, Zierrasen mit automatischen Rasenmähern und denaturierten Gärten nimmt unseren heimischen Arten die letzten Zufluchtsorte und bedarf dringend einer Überarbeitung im Sinne einer Kehrtwende“, so die Begründung für den Vorstoß.
Kommunaler Beitrag zum Pariser Klimaschutzabkommen
Um die Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens einhalten zu können, müssten auch auf kommunaler Ebene alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden. Es sei enorm wichtig, dass die Bauleitplanung nachhaltiger werde, sagt Lars Teschke (Grüne), der den Antrag ausgearbeitet hat und nach eigenen Angaben seit mehreren Jahren über einen entsprechenden Vorstoß nachgedacht hat. „Ich habe versucht, umfassend alles mitzudenken, was bei der Bauleitplanung wichtig ist.“ Der bisherige Flickenteppich in dieser Hinsicht sei nicht ausreichend.
Konkret sieht die Leitlinie, die sowohl für Wohn- als auch für Gewerbegebiete gelten soll, folgendes vor: Die Grundstücke für Einfamilienhäuser in dörflichen Lagen sollen eine Größe von mindestens 700 Quadratmetern haben. So soll sichergestellt sein, dass genügend Fläche für Anpflanzungen und Regenwasserversickerung zur Verfügung steht. Für Doppelhäuser, Reihenhäuser und eher städtische Lagen – zum Beispiel im Zentrum Meckelfelds – soll die Mindestgröße geringer ausfallen. Als Ersatz für die kleineren Grünflächen sollen Ausgleichsflächen bestimmt werden. Für jedes Grundstück sieht der Katalog bestimmte Bepflanzungen vor. So sollen mindestens ein sogenannter Großbaum – wie Eiche, Ahorn, Linde, Buche oder Walnuss – und zwei Obstbäume – möglichst einheimische Sorten – gepflanzt werden. Auch eine Vogelschutzhecke an mindestens einer Grundstücksseite ist geboten.
Mindestens ein Großbaum und zwei Obstbäume sollen gepflanzt werden
Dafür kommen zum Beispiel Holunder, Weißdorn, Berberitze, Pfaffenhütchen, Kornelkirsche, Schlehe, Quitte, Hundsrose, Vogelbeere und Haselnuss infrage. Zudem muss ein Totholz-, Stein- oder Komposthaufen, ein Biotop – wie Gartenteich oder Trockenmauer – sowie auf mindestens einem Prozent der Grundstücksfläche eine Wildblumenwiese geschaffen werden. All dies soll Lebensräume für Insekten, Vögel, Amphibien und Kleinsäuger schaffen und das Mikroklima verbessern.
Ein weiterer Punkt betrifft die Versickerung von Regenwasser, die möglichst auf dem Grundstück erfolgen soll. Auch sollte das Regenwasser gespeichert, und zum Beispiel für die Gartenbewässerung oder Toilettenspülung genutzt werden. Befestige Flächen sind nur für die Auffahrten, Zuwegungen und Müllstandplätze vorgesehen. Die Vorgärten mit Schotter oder Kies zu gestalten, soll verboten sein.
Idee: Verpflichtung zur Nutzung regenerativer Energien
Geht es nach den Grünen und Linken, werden künftig ausschließlich Niedrig- oder Niedrigstenergiehäuser in der Gemeinde Seevetal gebaut werden, die von diesem Jahr an europäischer Standard werden sollen. Verpflichtend soll auch die Nutzung regenerativer Energien sein, wie Photovoltaikanlagen und wenn möglich auch Dach- und Fassadenbegrünung. Beim Bau sollen umweltverträgliche Baustoffe eingesetzt werden. Schließlich sieht der Leitfaden vor, dass außerhalb der bebaubaren Grundstücke zusammenhängende öffentliche Grünflächen entstehen, von denen dann sowohl die Anwohner als auch die Natur profitieren.
Alle Maßnahmen sollen sowohl für private als auch für kommunale Bauvorhaben gelten. Einen weiteren Flächenverbrauch in Seevetal lehnen Grüne und Linke zwar grundsätzlich ab. Für die Fälle, in denen dennoch weitere Baumaßnahmen notwendig werden, soll die Bauleitplanung künftig verbindlich den Anforderungen aus dem jetzt vorgelegten Katalog folgen.
Nächste Abstimmung im Planungsausschuss am 22. Juni
Rechtlich stützt sich die Gruppe auf das Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung von Städten und Gemeinden von 2011. Daraus ergebe sich die Möglichkeit für eine nachhaltige Bauleitplanung. Vorerst sollen die Vorgaben nur für neue Bebauungspläne gelten. Sobald die Planung für bestehende Siedlungsgebiete überarbeitet werde, sollten sie auch dort zur Anwendung gelangen. Bis dahin solle die Gemeinde die Grundbesitzer aufrufen, sich bestmöglich an diesen Vorgaben zu orientieren, um die angestrebten Ziele erreichen zu können.
Der Antrag war Anfang Mai Thema im Planungsausschuss der Gemeinde. Dort äußerten sich die weiteren Fraktionen zurückhaltend, lediglich von Seiten der Freien Wähler und der AfD kam ebenfalls Zustimmung zu einigen Punkten. Da noch Beratungsbedarf bestand, wurde der Antrag zunächst zurückgestellt. Er soll bei der kommenden Sitzung des Ausschusses am Dienstag, 22. Juni, erneut vorgelegt und zur Abstimmung gestellt werden.