Hamburg. Bei der Hamburger Staatsanwaltschaft wurden mehrere Gäste des Innensenators angezeigt. Vorwurf: Verstoß gegen Corona-Regeln.

Der umstrittene „Stehempfang“ von Innensenator Andy Grote (SPD) könnte jetzt auch für einige seiner Gäste Konsequenzen haben.

Wie die Staatsanwaltschaft gegenüber dem Abendblatt bestätigt, seien zu diesem Sachverhalt mehrere Anzeigen bei der Ermittlungsbehörde eingegangen. Sprecherin Nana Frombach betont jedoch, dass es sich nicht um Straftaten handele und die Staatsanwaltschaft die Anzeigen an die zuständige Bußgeldstelle weitergeleitet habe.

Andy Grotes Gäste angezeigt – Umtrunk-Affäre nimmt kein Ende

Diese bearbeite Ordnungswidrigkeiten, zu denen auch Verstöße gegen die Coronavirus-Regeln zählen. Gegen wen sich die Anzeigen richten und wie viele Grote-Gäste betroffen sind, konnte Frombrach nicht sagen und verwies an die zuständige Bußgeldstelle. Diese bearbeitet derzeit auch das Verfahren gegen Andy Grote selbst.

Der Innensenator hatte am Tag seiner Bestätigung im Amt zu einem Umtrunk in die „Toni Bar“ des Clubs 20457 in der HafenCity eingeladen. Rund 30 Parteifreunde sollen der Einladung gefolgt sein.

Diese SPD-Politiker waren bei dem Grote-Umtrunk dabei

Die SPD-Fraktion bestätigt, dass zu den Gästen unter anderem Arne Platzbecker, Hansjörg Schmidt, Julia Barth und Annkathrin Kammeyer gehörten. Auch der Bezirksabgeordnete Yannick Regh soll an dem Treffen teilgenommen haben. Ob sich die Anzeigen auch gegen diese Politiker richten, ist unklar. Fraglich bleibt auch, wer sie bei der Staatsanwaltschaft "verpfiffen" hat.

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In der SPD herrscht ein Klima der Verdächtigungen

Allgemein herrsche derzeit bei der SPD in Hamburg ein Klima der Verdächtigungen. Denn die "Grote-Sause" war durch einen anonymen Hinweis bekannt geworden. Seitdem stellt sich vielen in der Partei die Frage, wer der Tippgeber war. Vielen scheint es ausgemacht, dass er aus den Reihen der SPD Mitte stammt.

Andy Grote betont indes, dass der Stehempfang ein politischer und moralischer Fehler gewesen sei. Allerdings sei die Zusammenkunft juristisch legal gewesen. Es habe sich um eine „Verabredung zu einem gemeinsamen Gastronomiebesuch“ gehandelt, bei der auch die Obergrenze von zehn Gästen aus zwei Haushalten überschritten werden kann – damit hätte Grote eine „Regelungslücke“ ausgenutzt, wie es in Senatskreisen heißt. Bei Gas­tronomen und in der Öffentlichkeit war diese größtenteils nicht bekannt und nicht vom Senat kommuniziert worden.

Besonders pikant an der Umtrunk-Affäre ist auch, dass die Senatskanzlei kurz nach dem Treffen in der HafenCity die Liste der geltenden Corona-Regeln auf ihrer Website geändert hatte. Insbesondere die Linke und die CDU sahen darin den Versuch, das Verhalten Grotes im Nachhinein zu legitimieren. Die Oppositionsparteiein fordern bereits den Rücktritt des Innensenators.