Hamburg. Erst Jahre später wurde ein Verdächtiger gefasst. Vor Gericht erklärt der Mann das schreckliche Verbrechen mit Drogenkonsum.
Als die junge Frau aufwachte, begann der Alptraum. Es war mitten in der Nacht, sie lag nur mit einem Nachthemd bekleidet auf dem Sofa im Wohnzimmer ihrer Wohnung – und sie blickte in ein Gesicht, das einem Fremden gehörte. Und dieser Kerl begann nun, sie sexuell zu missbrauchen. Ihre Hände hielt er fest, so dass die 24-Jährige sich nicht wehren konnte. Er vergewaltigte sie.
Viereinhalb Jahre liegt es mittlerweile zurück, dass dieses Verbrechen die Welt der jungen Frau aus den Fugen gerissen hat. Lange war es nicht gelungen, einen Verdächtigen zu ermitteln. Bis jetzt. Seit Montag muss sich nun Syuleyman S. wegen dieser Tat vom 11. Juli 2016 vor dem Landgericht verantworten.
Mann gesteht Vergewaltigung von Frau in ihrer Wohnung
Die Anklage wirft ihm vor, über die nur angelehnte Terrassentür in die Wohnung der Geschädigten eingedrungen sein. Dann habe sich der 33-Jährige über die Frau, die auf dem Sofa eingeschlafen war, gebeugt. Im ersten Moment, unmittelbar nach dem Aufwachen, hatte sie noch geglaubt, es sei ihr Freund, der nach Hause gekommen ist. Doch dann begann die Qual.
Ganz still und wie erstarrt sitzt Suleyman S. jetzt im Prozess neben seinem Verteidiger, während die Anklage verlesen wird. Später räumt er die Tat ein. Er gestehe alles „vollen Umfangs“, erklärt sein Anwalt im Namen des blassen Angeklagten und nennt die Details der Vergewaltigung. Währenddessen sitzt Syuleyman S. neben ihm und tupft sich Tränen aus den Augen. „Die Tat tut mir sehr, sehr leid“, formuliert der 33-Jährige dann noch selber. Damals habe er Alkohol und Kokain konsumiert. Er bereue aufrichtig die psychischen und körperlichen Traumata, die er dem Opfer zugefügt habe. „Ich möchte sie dafür um Entschuldigung bitten.“
Polizei fand Verdächtigen durch DNA-Abgleich mit anderem Fall
Auf die Fährte des Angeklagten ist die Polizei schließlich durch einen DNA-Abgleich vom Tatort gekommen. Eine Vergleichsspur ergab sich im Zusammenhang mit einem Verfahren gegen Syuleyman S., in dem er 2020 unter anderem wegen Raubes zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren ohne Bewährung verurteilt wurde. Er war angeklagt, seine damalige Freundin bedroht zu haben, weil sie sich von ihm trennen wollte. Darüber hinaus habe er ihr das Handy entrissen und ihr aufgelauert, als sie ihr Kind zur Schule bringen wollte.
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Vor Prozessauftakt an diesem Montag hatte die Verteidigung wegen des neuen Vorwurfs der Vergewaltigung ein Rechtsgespräch angeregt – mit dem Ziel zu erörtern, ob für den Fall eines umfassendes Geständnisses eine sogenannte Verständigung erreicht werden könne. Die Staatsanwaltschaft machte deutlich, dass sie eine Strafe zwischen fünfeinhalb und sechs Jahren für schuldangemessen halte.
Dem Gericht und auch der Anwältin, die das Opfer vertritt, erschien dies indes zu hoch. Eine Verständigung kam nicht zustande. Allerdings, so machte der Vorsitzende deutlich, werde sich ein Geständnis „deutlich strafmildernd“ auswirken. Dies gilt insbesondere, wenn dem Opfer eine Zeugenaussage vor Gericht und damit eine Retraumatisierung erspart werden könne. Der Prozess wird fortgesetzt.