Hamburg. Hamburger Landgericht: Grigoriy K. (29) war Einzeltäter und handelte schuldunfähig. Er zeige “religiösen Wahn“ gegen Juden.
Es war ein Angriff, der wohl ganz Deutschland erschüttert hat: Ein junger Jude wurde vor einer Synagoge mit einem Spaten niedergeschlagen. Und es hätte nicht viel gefehlt, und das Opfer wäre bei der Attacke gestorben. Jetzt hat eine Schwurgerichtskammer entschieden, dass der Täter dauerhaft in der geschlossenen Psychiatrie untergebracht werden muss. „Es handelte sich um einen gezielten Angriff auf eine Person jüdischen Glaubens“, sagt die Vorsitzende Richterin in der Urteilsbegründung. Grigoriy K. leide an einem religiösen Wahn.
Als entschieden wird, dass der 29-Jährige bis auf weiteres nicht in Freiheit kommen wird, ist der Mann nicht im Verhandlungssaal. Ein Urteil ohne Anwesenheit des Beschuldigten: Das ist sehr selten vor deutschen Gerichten. Doch bei diesem Mann, der die Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen habe, ist zu befürchten, dass sein Beisein jetzt im Prozess seinen Gesundheitszustand weiter verschlechtern würde — ebenso, wie eine Konfrontation mit einem Publikum sich nachteilig für ihn hätte auswirken können. Deshalb wurde der Prozess weitestgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt.
Angriff auf jüdischen Studenten im "Wahn"
Das Judentum sei für Grigoriy K. „wahnhaft besetzt“, erklärt die Vorsitzende weiter. Der 29-Jährige könne insofern „als antisemitisch bezeichnet“ werden, weil bei ihm „Abneigung und Feindschaft gegen Juden“ zum Ausdruck kämen. Aber wodurch die feindliche Gesinnung ausgelöst wurde, habe nicht aufgeklärt werden können. Bei einem Zettel mit einem Kreuz, das nach der Tat in einer Tasche des 29-Jährigen gefunden wurde, habe es sich wohl nicht um ein Hakenkreuz gehandelt, sondern es sei nach Angaben seiner Mutter ein Sonnensymbol.
Die Mutter habe ihrem Sohn offenbar auch geraten, dieses Symbol bei sich zu tragen. Allerdings, so die Richterin weiter, habe sich die jüdische Gemeinde zu Recht bedroht fühlen müssen, weil vor einer Synagoge ein Mensch angegriffen wurde.
Der Beschuldigte leide an einer schizophrenen Erkrankung und sei damit schuldunfähig, erläutert die Vorsitzende. So eine Unterbringung, wie die Kammer sie jetzt für Grigoriy K. angeordnet hat, ist zunächst zeitlich unbegrenzt. Es wird jährlich geprüft, ob sie wegen einer weiterhin bestehenden Gefährlichkeit fortdauern muss.
Versuchter Totschlag – aber schuldunfähig
Der 29-Jährige hatte sich am Nachmittag des 4. Oktober vergangenen Jahres mit einem Taxi zur jüdischen Synagoge an der Hohen Weide fahren lassen. Er hatte einen Klappspaten dabei, mit dem er ein Mitglied der jüdischen Gemeinde habe angreifen wollen, ist das Gericht überzeugt. Deshalb sei er von hinten an einen jüdischen Studenten, der eine Kippa trug, herangetreten und habe ausgeholt. Der Angriff kam für das Opfer so überraschend, dass der 26-Jährige nicht mehr ausweichen konnte. Es habe sich um einen „kräftigen Hieb“ gehandelt, so die Vorsitzende Richterin. Der junge Student erlitt schwere Kopfverletzungen, die laut einem rechtsmedizinischen Gutachten potenziell tödlich waren.
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Mit der gefährlichen Attacke habe Grigoriy K. den Tod des Opfers zumindest billigend in Kauf genommen, stellt das Gericht fest. Der 29-Jährige habe einen versuchten Totschlag begangen. Ein Zeuge hatte sich nach dem Angriff eingeschaltet, andere hatten die Polizei alarmiert, die den in Kasachstan geborenen Deutschen festnahm.
Laut einem psychiatrischen Gutachten ist Grigoriy K. „aktuell weiter psychotisch“ und habe keine Krankheitseinsicht. Mit hoher Wahrscheinlichkeit seien von ihm weitere Handlungen zu erwarten, eine Gefährlichkeit sei eindeutig zu bejahen.
„Die Zeit mag es zeigen“, sagt die Richterin, ob der Mann irgendwann in ein normales Leben zurückkönne.