Hamburg. Sie hat nun Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingereicht. Das Ziel der Mutter: Ihre Tochter soll voll unterrichtet werden.

Eine Hamburger Mutter will erreichen, dass ihre Tochter wieder jeden Tag im Präsenzunterricht beschult wird. Nachdem das Verwaltungsgericht den Eilantrag abgelehnt hatte, haben Härting Rechtsanwälte in ihrem Auftrag nun eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingereicht.

„Unsere Beschwerde stützt sich auf den Anspruch auf umfassende Bildung, nach Paragraf 13 Abs. 1 S. 1 des Hamburgischen Schulgesetz“, sagt Seda Dinc, Volljuristin bei Härting. Der derzeit übliche „defizitäre Wechselunterricht“ werde diesem Anspruch nicht gerecht.

Mutter klagt: „Kinder haben Rechtsanspruch auf Beschulung“

Zudem, so heißt es in der Beschwerde, stelle die Anordnung des Wechselunterrichts keine „notwendige Schutzmaßnahme“ im Sinne des Infektionsschutzgesetz dar. In den vergangenen Wochen haben in verschiedenen Bundesländern Eltern gegen Schulschließungen und Distanzunterricht geklagt, bislang allerdings ohne zu obsiegen. Die Richter räumten dem Infektionsschutz stets Vorrang ein.

„Ich rechne mir keine großen Chancen aus“, sagt dann auch die Klägerin. „Das ist ein Katz- und Mausspiel, weil ständig neue Verordnungen erlassen werden“ Die Hamburgerin möchte aus Schutz ihrer Tochter ungenannt bleiben. Ihr gehe es auch um die Symbolik. „Kinder haben einen Rechtsanspruch auf Beschulung“, sagt die Mutter einer Erstklässlerin. „Es geht nicht um mich, sondern um alle Kinder.“

Hamburgerin besorgt: Folgen der Nichtbeschulung dramatisch

Sie sieht das Herunterfahren des Bildungssektors insgesamt kritisch: „Ich habe mich als Naturwissenschaftlerin durch viele Studien gearbeitet“, sagt die Mutter. „Die Datenlage gibt keine besondere Gefährdung her. Man muss Schulen nicht schließen, um die Lage in den Griff zu bekommen.“

Ihr gehe es um die Verhältnismäßigkeit: Die Folgen der Nichtbeschulung seinen dramatisch, viele Ärzte und Psychologen sähen die Schulschließungen kritisch. So argumentiert auch die Beschwerde. Unter Bezug auf diverse Studien etwa der Deutsche Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie (DGPI) oder der Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene heißt es dort, Grundschulen seien keine Treiber der Pandemie.

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"Bin keine Corona-Leugnerin, aber Kritikerin der Corona-Politik“

„Wir appellieren an das Gericht, eine angemessene Abwägung und Verhältnismäßigkeitsprüfung vorzunehmen“, sagt Dinc. Unter dem Deckmantel einer Abwägung räumten die Gerichte verfassungswidrig dem Infektionsschutz einen absoluten Vorrang vor dem Recht auf Bildung ein.

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„Ich bin keine Corona-Leugnerin, aber eine Kritikerin der Corona-Politik“, sagt die Hamburger Klägerin und verweist auf die Todeszahlen. Nach einer Studie der DGPI seien hierzulande bislang deutschlandweit insgesamt vier Kinder an Corona gestorben. „Man muss es so klar sagen: Für Kinder sind die Influenza oder die Masern gefährlicher.“ Sie versteht die Klage auch als Hilfeschrei: „Eltern und Kinder werden in der Pandemie komplett allein gelassen – wir haben keine Lobby, das Infektionsschutzgesetz hat Grenzen noch einmal von 200 auf 165 verschärft. Es gibt keinen, der sich wehrt, es gibt keine Partei, die hinter den Eltern steht."