Hamburg. Schon im Frühjahr wird ein Großteil des Viertels in Bewohnerparkzonen eingeteilt. Was sich für Anwohner ändert und was für Besucher.
Ottensen ist dicht besiedelt: Auf weniger als drei Quadratkilometern leben 35.585 Menschen, die Bevölkerungsdichte liegt hier rund fünf Mal höher als in der gesamten Stadt. Entsprechend angespannt ist die Parkplatzsituation, die auch der Landesbetrieb Verkehr (LBV) als "schwierig und herausfordernd" beschreibt.
Sowohl eine Anwohnerbefragung als auch eine durchgeführte Kennzeichenerhebung hätten zudem "Verdrängungseffekte" durch auswärtige Parker ergeben. Deswegen wird ein Großteil des Viertels ab dem 5. April zur Bewohnerparkzone, in der Auswärtige nur noch mit Parkschein parken dürfen. Von den knapp 5000 Anwohnern, die an einer Befragung durch den LBV teilgenommen hatten, hatten drei Viertel die Einrichtung von Anwohnerparkzonen befürwortet, nur 15 Prozent der Teilnehmer waren dagegen.
Das sind die neuen Bewohnerparkzonen in Ottensen
Schon ab dem 15. Februar können die Anwohner ihren Parkausweis für die neue Zone beantragen – genauer gesagt für eine der vier Zonen, in denen dann für Auswärtige von 9 bis 22 Uhr (Neumühlen: 10 bis 20 Uhr) eine Parkscheinpflicht mit einer Höchstparkdauer von drei Stunden gilt. Die Parkgebühr beträgt aktuell zwei Euro pro Stunde.
- A 105 Alma-Wartenberg-Platz
- A 106 Fischers Park
- A 107 Spritzenplatz
- A 108 Neumühlen
Weitere neue Regelungen in Ottensen
Zusätzlich werden folgende Neuregelungen getroffen, die ebenfalls am 5. April in Kraft treten: In Teilen der Bahrenfelder Straße, der Friedensallee, der Ottenser Hauptstraße und rund um das Rathaus Altona "kann aufgrund der Ladengeschäfte etc. ausschließlich gegen Gebühr geparkt werden", erklärt der LBV. In der Zone A 108 Neumühlen werden einige Plätze gebührenpflichtig, andere nur für Bewohner freigegeben.
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In der Borselstraße (zwischen Bunsen- und Barnerstraße) und an der Großen Elbstraße kann für 10 Euro ein Tagesticket erworben werden, das den gesamten Zeitraum der Parkscheinpflicht abdeckt. Gewerbetreibende können beim LBV Ausnahmegenehmigungen beantragen, über die im Einzelfallverfahren entschieden wird.
Informationen zu Bewohner- und Besucherparkausweisen
Voraussetzung für die Beantragung eines Bewohnerparkausweises ist der Haupt- oder Nebenwohnsitz in dem Gebiet, für das ein Ausweis beantragt wird. Wer den Ausweis online beantragt, kann ihn zu Hause herunterladen und ausdrucken. Ein Bewohnerparkausweis kostet 25 Euro pro Jahr, wenn man ihn selbst ausdruckt, 30 Euro pro Jahr, wenn man ihn durch den LBV ausstellen lässt. Weitere Informationen hat der LBV auf seiner Webseite zusammengestellt.
Für Besucher, die länger als die Höchstparkdauer bei Anwohnern zu Gast sind, besteht die Möglichkeit, durch einen Bewohner einen Besucherparkausweis für einen Tag ausstellen zu lassen. Auch dieser kann online beantragt und sofort ausgedruckt werden.
Staatsrat: Bewohnerparkzonen "tragen zum Erfolg der Mobilitätswende bei"
Martin Bill, Staatsrat für Verkehr und Mobilitätswende, freut sich über die hohe Zustimmung zum Bewohnerparken bei den Ottensern: "Dies bestätigt uns, den eingeschlagenen Weg weiter zu gehen. Die Bewohnerpark-Gebiete in Ottensen und anderswo werden den Parkplatzsuchverkehr verringern, die Lebensqualität der Menschen vor Ort erhöhen und gleichzeitig zum Erfolg der Mobilitätswende in Hamburg beitragen."