Hamburg. Autofreie Bereiche und Bewohnerzonen erschwerten den Betrieben die Arbeit. Wie eine Lösung des Problems aussehen könnte.
Die CDU hat den Senat aufgefordert, die Erteilung von Parkgenehmigungen für Handwerksbetriebe zu erleichtern – und dafür jetzt einen Bürgerschaftsantrag eingebracht. „Die Interessen unserer Gewerbetreibenden werden seit dem Regierungswechsel nicht einmal mehr in den verkehrspolitischen Abwägungsprozess einbezogen“, heißt es im Antrag. Der grüne Verkehrssenator Anjes Tjarks habe „die Interessen unserer Handwerksbetriebe vielmehr vollends als vermeintlichen Ballast über Bord gekippt“.
Autofreie Zonen: Kritik kommt auch von der Handwerkskammer
Das „traurigste Beispiel“ sei eine „am grünen Tisch verfügte Verbannung sämtlicher dem Senator unliebsamer Fahrzeuge aus dem Jungfernstieg“, heißt es im federführend von CDU-Verkehrspolitiker Richard Seelmaecker verfassten Antrag. „Diese als Verkehrsversuch getarnte, rund eine Million Euro verschwendende Maßnahme trifft unsere Handwerker ebenso hart wie die einseitig verfügte, unüberlegt kurzsichtige Zwangseinrichtung zahlreicher Sonderparkgebiete und das Streichen von rund 3500 öffentlichen Parkplätzen seit dem Regierungswechsel 2011.“
Der Unmut im Handwerk mit seinen rund 120.000 Beschäftigten wachse, so die CDU. Auch die Handwerkskammer habe kürzlich kritisiert, der Senat ignoriere die besonderen Herausforderungen des Handwerkerverkehrs, und seine Politik wirke in einer Wirtschaftskrise wie ein „Brandbeschleuniger“. Laut CDU-Antrag sind Ausnahmegenehmigungen für das Parken in Bewohnerparkzonen „kaum noch zu erlangen“. Das Verfahren sei „kompliziert, zeitaufwendig und teuer“. So würden laut Landesbetrieb Verkehr „Ausnahmegenehmigungen nur erteilt, wenn die Dringlichkeit der Arbeit oder die Art der Tätigkeit einen längeren und häufigeren Weg zwischen Fahrzeug und Arbeitsstelle unmöglich macht“.
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Der Senat soll Genehmigungsverfahren vereinfachen
Dafür müssten immer wieder umfangreiche Unterlagen vorgelegt werden. Weiter kompliziert werde das Ganze dadurch, dass die Betriebe mehrere Institutionen kontaktieren müssten, so würden „Ausnahmegenehmigungen, die für insgesamt weniger als drei Monate gelten, nicht vom Landesbetrieb Verkehr (LBV), sondern vom zuständigen Polizeikommissariat erteilt“. Auch sei „die durchschnittliche Bearbeitungszeit dieser Anträge von zwei bis vier Wochen für den simpel gelagerten Sachverhalt zu lang“.
Der Senat solle das Verfahren vereinfachen. Ausnahmegenehmigungen müssten bei Vorliegen der erforderlichen Unterlagen für die Dauer von einem Jahr und für das gesamte Stadtgebiet erteilt werden, heißt es in dem Antrag. Dabei müsse die Genehmigung auf bis zu sechs Fahrzeuge desselben Betriebs übertragen werden können. Allein zuständig müsse der Landesbetrieb Verkehr sein, und die Bearbeitungsdauer solle im Durchschnitt bei maximal einer Woche liegen. Zudem müsse geprüft werden, ob man das Verfahren vollständig digitalisieren könne. Den Handwerksbetrieben solle „das Befahren des Jungfernstiegs und anderer verkehrsbeschränkter Straßen ganztägig“ gestattet werden.