Hamburg. Trotz Aussetzung von AstraZeneca können bereits vereinbarte Impftermine eingehalten werden. Behörde beantwortet Fragen.

Nach der Aussetzung von AstraZeneca-Schutzimpfungen können im Hamburger Impfzentrum die ab Mittwoch vereinbarten Impftermine nun doch eingehalten werden. Dies sei durch eine Umstellung der Impforganisation und die Verwendung anderer Impfstoffe möglich, teilte die Gesundheitsbehörde am Dienstag mit.

Allerdings können dadurch wegen des knappen Impfstoffes derzeit keine neuen Termine mehr vereinbart werden. Die Stadt hatte am Montag alle bereits vereinbarten Termine für Impfungen mit dem Vakzin von AstraZeneca abgesagt, nachdem die Bundesregierung die Verwendung des Mittels wegen befürchteter Nebenwirkungen ausgesetzt hatte. "Ursache hierfür ist das Auftreten einer sehr seltenen Thrombose, bei der unklar ist, ob ein Zusammenhang mit der Schutzimpfung besteht", heißt es in der aktuellen Mitteilung der Behörde.

Corona-Schutzimpfungen: Termine nur im Impfzentrum

Um möglichst viele bereits vereinbarte Termine einhalten zu können, werden nun die Impfstoffplanungen angepasst. "Dazu werden die zurückgestellten Reserven genutzt, die Zeitabstände zwischen den zwei Impfdosen ausgeschöpft, sowie die Freischaltung neuer Termine bis auf weiteres gestoppt", teilte die Behörde mit.

Weil zunächst nur noch auf Impfstoffe zurückgegriffen werden könne, deren Transportfähigkeit eingeschränkt sei, müssen die mobilen Impfangebote überwiegend verschoben werden. "Es können daher zunächst nur Termine im Impfzentrum durchgeführt werden."

Die Hamburger Gesundheitsbehörde beantwortet die wichtigsten Fragen rund um das Thema Corona-Schutzimpfungen:

Werden Hamburger geimpft, die bereits einen bestätigten Impftermin haben?

Ja, der vereinbarte Termin gilt. Wer einen Impftermin hat, soll sich zum angegebenen Termin mit der Bestätigung im Impfzentrum einfinden. Unabhängig von der Angabe auf der Terminbestätigung wird ein anderer Impfstoff als AstraZeneca verabreicht, in der Regel entweder von Biontech oder Moderna. Gegebenenfalls muss daher das Datum für die zweite Impfung angepasst werden. Hierfür findet beim Check-out im Impfzentrum selbst eine neue Terminvereinbarung statt.

Womit können Hamburger rechnen, die einen für den Dienstag geplanten Impftermin mit AstraZeneca nicht wahrgenommen haben?

Es wird ein kurzfristiger Ersatztermin angeboten, der in der Regel innerhalb der nächsten zwei Wochen stattfinden kann. Dazu werden Sie vom Impfzentrum kontaktiert, sofern Kontaktdaten hinterlegt sind. Nach Abendblatt-Informationen können diese Personen ihren Impftermin heute trotzdem wahrnehmen und werden vor Ort geimpft.

Die wichtigsten Corona-Themen im Überblick

Was bedeutet der AstraZeneca-Stopp für Hamburger, die berechtigt sind und einen Impftermin vereinbaren wollen?

Derzeit können unabhängig von der Berechtigung oder Dringlichkeit keine neuen Termine vergeben werden, heißt es vonseiten der Behörde. Einzige Ausnahme sind die Personen im Alter von über 80 Jahren. Sie gehören aufgrund ihres Alters der höchsten Priorisierungsgruppe an. Für diese stehen in begrenztem Umfang Impftermine zur telefonischen Buchung unter 116117 bereit.

Was bedeutet die derzeitige Impfsituation für Hamburger mit Vorerkrankungen, denen ein Impfangebot durch eine Schwerpunktpraxis gemacht werden soll?

Einige Personen mit bestimmten Vorerkrankungen werden gezielt durch ihre Arztpraxis angesprochen. Nur diesem Personenkreis, der durch den Arzt wegen medizinischer Kriterien ausgewählt wurde, kann ein Impfangebot gemacht werden. Hierfür werden einige Praxen, die schwerpunktmäßig Patienten mit einschlägigen Vorerkrankungen betreuen, mit Impfstoff beliefert.

Auch hierfür war der Impfstoff von AnstraZeneca vorgesehen. Nun wird auch hier die Verwendung der anderen zur Verfügung stehenden Impfstoffe geprüft. Es ist derzeit vorgesehen, dass für diesen Zweck der auf der mRNA-Technologie basierende Impfstoff der Firma Moderna verwendet und bei Verfügbarkeit bevorzugt zur Verwendung bei vorerkrankten Menschen bereitgestellt wird. Von diesem Impfstoff werden in den Kalenderwochen 11 und 13 erstmals größere Lieferungen von je um die 10.000 Dosen erwartet.

Wer ist aktuell berechtigt, eine Corona-Schutzimpfung in Anspruch zu nehmen?

  • Menschen im Alter von über 80 Jahren
  • Beschäftigte bei ambulanten Pflegediensten
  • niedergelassene Ärzte und Zahnärzte sowie deren Praxispersonal
  • Beschäftigte im Rettungsdienst und Krankentransportbereich
  • Beschäftigte im Öffentlichen Gesundheitsdienst und in den vom ÖGD beauftragten Testzentren und Apotheken
  • Hebammen, Trage-, Still- und Laktationsberaterinnen
  • Logopädinnen und Logopäden, Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendpsychotherapeuten
  • Beschäftigte in der Hamburger Kindertagesbetreuung, die in den Einrichtungen Kontakt mit Kindern haben, sowie Tagespflegepersonal (Tagesmütter und Tagesväter), und Personal von Grundschulen, Sonderschulen und Förderschulen
  • Vollzugspersonal von Justizvollzugsanstalten

Was bedeutet der AstraZeneca-Stopp für Hamburger, die bereits eine Dosis der AstraZeneca-Schutzimpfung erhalten haben?

Die zweite Schutzimpfung ist regelhaft im Abstand von zwölf Wochen vorgesehen. Wann die deutschen und europäischen Behörden ein Prüfungsergebnis vorlegen werden, ist derzeit noch nicht klar. Erst wenn eine Untersuchung erfolgt ist, wird der Impfstoff wieder verwendet.

Impfreaktionen wie Kopf- und Gliederschmerzen am Tag nach der Schutzimpfung gehören zu den Reaktionen, die üblicherweise berichtet werden. Sie sollten nach etwa einem Tag wieder abklingen. Personen, die nach vier Tagen bis vierzehn Tagen im Nachgang der Schutzimpfung nach wie vor starke Reaktionen oder Nebenwirkungen zeigen, etwa anhaltend starke Kopfschmerzen oder punktförmige Hautblutungen, sollten zum Arzt gehen.

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