Hamburg. Von Montag an sollen alle Schülerinnen und Schüler wieder ausschließlich in Klassenräumen lernen. Die wichtigsten Fragen und Antworten.
Sechs lange Monate ist es her, dass die Schulen zuletzt für alle Schülerinnen und Schüler geöffnet waren. Es folgten Phasen der Notbetreuung und des eingeschränkten Präsenzunterrichts. Am Montag soll es nun wieder in vollem Umfang mit dem regulären Schulunterricht losgehen – wenigstens für dreieinhalb Wochen, denn dann beginnen die Sommerferien. Das Abendblatt beantwortet die wichtigsten Fragen rund um den Schulstart.
Gilt die Rückkehr zum vollständigen Präsenzunterricht wirklich für alle Schülerinnen und Schüler?
Ja. Die Kinder und Jugendlichen aller Jahrgänge und Schulformen erhalten in der Schule den vollen Unterricht nach Stundenplan. Das schließt den Fachunterricht ein.
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Was ist mit Musik und Sport?
Auch der Unterricht in den Fächern Musik und Sport soll regulär erteilt werden. Allerdings hat die Schulbehörde besondere Hygieneregeln und Abstandsgebote zum Beispiel für das Musizieren und Chorsingen vorgegeben. Auch das Schulschwimmen in der Grundschule soll wieder anlaufen.
Müssen alle Schülerinnen und Schüler am Unterricht in der Schule teilnehmen?
Nein. Die sogenannte Präsenzpflicht – also die Pflicht zur physischen Anwesenheit in der Schule – bleibt aufgehoben. Eltern entscheiden, ob sie ihr Kind in die Schule schicken oder nicht. Damit soll Rücksicht auf besondere gesundheitliche Risiken mit Blick auf die Corona-Pandemie in der Familie genommen werden. Die Präsenzpflicht bleibt vorerst bis zum Ende des Schuljahres am 23. Juni ausgesetzt.
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Können die Schulen in der kurzen Zeit das Wiederanfahren des regulären Schulbetriebs organisieren?
Es müssen in der Tat zahlreiche Absprachen getroffen werden – mit den Kollegien, den Eltern, den Caterern für die Essenslieferungen und den Kooperationspartnern des schulischen Ganztags. Deswegen können Schulen im begründeten Einzelfall den vollen Präsenzbetrieb auch erst am Mittwoch, dem 2. Juni, aufnehmen. In diesem Fall ist es Aufgabe der jeweiligen Schulleitung, Eltern und Schüler über die abweichenden Planungen zu informieren.
Werden überhaupt noch Klassenarbeiten, Tests und Klausuren geschrieben sowie Prüfungen abgehalten ?
Ja. Es gilt der reguläre Schulbetrieb. Wenn eine Klassenarbeit geschrieben werden soll, können die Schulen die Anwesenheit aller Schülerinnen und Schüler sogar anordnen.
Dürfen Klassenreisen unternommen werden?
Nein. Das Verbot von Schulfahrten ist ebenfalls bis zum Ende des Schuljahres am 23. Juni verlängert worden. Tagesausflüge in die nähere Umgebung sind allerdings unter Einhaltung der Hygienebestimmungen möglich.
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Welche Hygieneregeln gelten an den Schulen und im Unterricht?
Es bleibt bei den umfangreichen Schutzmaßnahmen, die auch bislang in der Phase des Wechselunterrichts gegolten haben. Das heißt: Es bleibt weiterhin bei der Testpflicht für Schüler und Lehrer, sofern sie nicht vollständig geimpft sind oder als genesen gelten. Die Maskenpflicht bleibt ebenso bestehen wie die Vorgabe, im Unterricht regelmäßig alle 20 Minuten zu kräftig zu lüften. Die Schulen erhalten eine aktuelle Version des Muster-Corona-Hygieneplans mit allen Details.
Müssen Abschlussfeiern zum Schuljahresende ausfallen?
Nein. Sie sollen im Prinzip unter ähnlichen Rahmenbedingungen wie 2020 stattfinden können. Landesschulrat Thorsten Altenburg-Hack hat in einem Schreiben an die Schulleitungen angekündigt, den Schulen in den nächsten Tagen noch weitere Hinweise zum Ablauf dieser Veranstaltungen zu geben.