Hamburg. Golfclub an der Landesgrenze hatte Hamburger wegen des Einreiseverbots ausgeladen. Dem widerspricht jetzt die Innenbehörde.
Antje Brügmann hatte sich schon sehr auf den 4. Mai gefreut. An diesem, dem übernächsten Montag, darf ihr Golfclub Hamburg-Oberalster erstmals seit Ausbruch der Coronapandemie die Anlage unter bestimmten Auflagen wieder öffnen, ebenso wie Tennis-, Reit- und Wassersportvereine. So hatte es die schleswig-holsteinische Landesregierung beschlossen. Doch die Vorfreude der Sportlerin wurde getrübt.
Denn der Club liegt in Tangstedt im Kreis Segeberg und somit im Hoheitsgebiet von Schleswig-Holstein. Der Golfclub Hamburg-Oberalster hatte deswegen an alle "Golffreunde aus Hamburg" eine E-Mail geschickt und die Hamburger ausgeladen. Wegen des geltenden Einreiseverbots dürften Mitglieder aus der Hansestadt die Anlage vorerst nicht nutzen, hieß es in dem Schreiben bedauernd: "Leider gibt es mit Stand heute keine Möglichkeit für Ausnahmen. Es wurde stattdessen noch einmal dringlichst darauf hingewiesen, dass Verstöße bei Kontrollen strikt geahndet werden."
Sporttreiben ist nicht als Form des Tourismus anzusehen
Dem widerspricht jetzt die Hamburger Innenbehörde. „Sollten nach dem 4. Mai Lockerungen im Sportbetrieb gelten, wäre ein Grenzübertritt von Hamburger Sportlerinnen und Sportlern nach Schleswig-Holstein hauptsächlich zum Zweck des Sporttreibens auf einer vereinseigenen Anlage – aus heutiger Sicht – nicht als Form des Tourismus anzusehen und würde daher zulässig sein“, teilt Sportstaatsrat Christoph Holstein (SPD) mit.
Ferner heißt es, dass die Verabredung zwischen Hamburg und dem Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein für jeglichen Vereinssport, also neben Golf auch Reiten, Angeln, Wassersport und Weiteres gilt. „Die dann geltenden Abstandsregelungen und die gängigen Hygieneempfehlungen wären zu berücksichtigen“, erklärt Holstein weiter: „Zunächst ist aber bis zum 4. Mai abzuwarten, ob an den derzeit geltenden Regelungen festgehalten wird oder ob es den Sport betreffend zu Lockerungen kommt.“
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Grenzstreit sorgt für tiefen Gräben zwischen den Bundesländern
Antje Brügmann wohnt im Hamburger Stadtteil Langenhorn, rund 150 Meter der Landesgrenze entfernt. Die war bislang praktisch unsichtbar. Doch mit der Coronapandemie hat sich dies mit einem Mal geändert – so trenne ein Graben des Misstrauens die Menschen. Wenn sie mit ihrem Hamburger Auto im nahen Norderstedt für ihre Familie einkaufen gehe, werde sie "manchmal mit Kommentaren oder Zetteln an den Scheiben bedacht und im schlimmsten Fall wüst beschimpft", schreibt Brügmann in einem offenen Brief an die Presse.
Mit dem Schreiben des Golfclubs Hamburg-Oberalster ist für die Hamburgerin der Graben noch tiefer geworden. In der E-Mail behauptet der Verein, dass er zu diesem Schritt gezwungen sei. Er müsse die behördliche Anordnung durchzusetzen, da mit verstärkten Kontrollen zu rechnen sei. Versuche ein Spieler aus Hamburg auf das Gelände zu fahren, müsse er mit einer Geldstrafe von 150 bis 500 Euro rechnen. Dem Club selbst drohe sogar eine Geldstrafe zwischen 5000 und 25.000 Euro. "Was dies für die Golfanlage bedeuten kann, müssen wir wohl nicht erläutern", heißt es in dem Schreiben.
Wie nun die Behörden betonen, können alle Golfspieler ab dem 4. Mai die Anlagen nutzen. Ferner können ab diesem Tag auch wieder auswärtige Besitzer in ihre Zweitwohnungen nutzen. Zuvor war bei diesem Thema zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein ein heftiger Grenzstreit entbrannt. Ein diplomatischer Golf-Krieg zwischen den nördlichen Bundesländern dürfte hingegen nun abgewendet sein.