Hamburg. Bürgermeister Peter Tschentscher stellt Phase drei der Corona-Lockerungen in Hamburg vor – Innengastronomie muss noch warten.
Schon bald werden wieder Touristen Hotspots wie den Hafen, die Innenstadt oder die Außenalster ansteuern können: Vom 1. Juni an dürfen Hotels und Pensionen unter Auflagen wieder öffnen und bis zu 60 Prozent ihrer Kapazitäten nutzen. Auch Ferienwohnungen, Campingplätze und vergleichbare Beherbergungseinrichtungen dürfen wieder Gäste aufnehmen.
Alle Gäste müssen vor dem Einchecken einen negativen Corona-Schnelltests vorlegen und danach alle 72 Stunden. Eine möglichst digitale Kontaktnachverfolgung muss gewährleistet sein. Der Innenbereich der Hotelrestaurants soll nur für Hotelgäste geöffnet werden.
Kreuzfahrtschiffe dürfen den Hafen vom 11. Juni an wieder anlaufen
Angesichts der stabil sehr niedrigen Inzidenzzahlen hat der rot-grüne Senat am Freitagnachmittag diesen und weitere deutliche Lockerungsschritte beschlossen. Dazu zählt auch, dass Kreuzfahrtschiffe den Hafen vom 11. Juni an wieder anlaufen dürfen. Wer als Passagier an Bord gehen will, muss einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf.
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„Das sind weitere große Öffnungsschritte, die wir unbedingt gehen wollen“, sagte Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) bei der Vorstellung der Pläne. Die stetig niedrigen Inzidenzwerte ermöglichten Lockerungen „in schneller Schrittfolge“. Tschentscher dankte den Hamburgern für ihre Disziplin und mahnte weiterhin zur Vorsicht. „Dennoch sollten wir schnell noch mehr Freiheiten zurückgewinnen, je größer der Fortschritt bei den Impfungen ist. So finden wir endgültig den Weg aus der Pandemie“, sagte Tschentscher.
Innengastronomie muss noch warten
Besitzer von Restaurants, Bars und Gaststätten müssen sich allerdings noch gedulden: Gastronomische Angebote in den Innenbereichen werden erst in der vierten Stufe des Senatsplans der Lockerungsschritte möglich sein, die bei anhaltend niedrigen Inzidenzwerten in zehn bis 14 Tagen greifen soll. Der Senat will nach den Worten von Tschentscher am kommenden Dienstag entscheiden, ob der Termin für die Innengastronomie vorgezogen werden kann.
Hafen- und Stadtrundfahrten sowie touristische Gästeführungen werden ebenfalls vom 1. Juni an wieder erlaubt. Im Außenbereich gilt eine Grenze von Gruppen bis zu 20 Personen, im Innenbereich von bis zu zehn Personen. Schiffe wie Barkassen und Busse dürfen im Innenbereich bis zu 60 Prozent ihrer Kapazität ausgelastet sein.
Maskenpflicht entfällt in den Straßenzügen rund um die Außenalster
Folgende weitere Lockerungen sollen ebenfalls von Dienstag an gelten: Bei privaten Treffen gilt, dass fünf Personen unabhängig von der Zahl der Haushalte zusammenkommen dürfen. Kinder unter 14 Jahren zählen nicht mit. Die Maskenpflicht entfällt in den Straßenzügen rund um die Außenalster. Sport ist mit bis zu 20 Erwachsenen im Freien und kontaktfrei und mit bis zu zehn Erwachsenen im Innenbereich möglich.
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Wie bereits berichtet, öffnen Fitness-, Sport- und Yogastudios wieder. Voraussetzung sind eine Testpflicht und die Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln. Sportveranstaltungen unter freiem Himmel und in Hallen sind mit bis zu 650 Zuschauern möglich. Auch hier gelten Auflagen. Die Innenbereiche von Zoos und botanischen Gärten öffnen wieder. Chorproben im Freien sind erlaubt. Trauungen sind in den Standesämtern mit bis zu zehn Gästen möglich.
Gespräche mit den Hochschulen über einen Ausbau der Präsenzformate
Die Zweite Bürgermeisterin und Wissenschaftssenatorin Katharina Fegebank (Grüne) sagte, sie sei in Gesprächen mit den Hochschulen über einen Ausbau der Präsenzformate. Das betreffe besonders Prüfungsvorbereitungen und Prüfungen sowie Forschungs- und Lehrtätigkeiten in Laboren und Werkstätten. „Wir wollen den Öffnungspfad mit Blick auf Spätsommer und Herbst zügig weitergestalten“, sagte Fegebank.
Bereits am Freitagmorgen hatte Sozialsenatorin Melanie Leonhard (SPD) die Rückkehr zum uneingeschränkten Regelbetrieb in den Kindertagesstätten angekündigt und damit einen Bericht des Abendblatts bestätigt. „So früh wie verantwortlich möglich sind wir bereits in einen eingeschränkten Regelbetrieb gestartet, damit alle Kinder wieder in die Kita gehen können. In wenigen Tagen fallen dann auch die bestehenden Beschränkungen weg“, sagte Leonhard. Das soll vom 7. Juni an der Fall sein.
Hygieneregelungen und Schutzmaßnahmen gelten weiter
Alle Hygieneregelungen und Schutzmaßnahmen gelten weiter. Mit diesem letzten Öffnungsschritt wird dann allerdings auch die coronabedingt ausgesetzte Beitragspflicht wieder eingeführt. Die sogenannten Familienentgelte werden von der sechsten Betreuungsstunde an fällig und sind nach dem Einkommen der Eltern gestaffelt.
Hamburg Letzter bei Impfstoffversorgung - Tschentscher sauer
Bereits am Mittwoch hatte Schulsenator Ties Rabe (SPD) die Rückkehr der Schulen zum vollständigen Präsenzunterricht vom 31. Mai an bis zu den Sommerferien angekündigt. Der rot-grüne Senat hatte Anfang Mai einen Stufenplan vorgelegt, der absehbare Lockerungsschritte skizzierte – abhängig von der Entwicklung der Inzidenzwerte.
Zunächst war am 12. Mai die Ausgangssperre zwischen 21 Uhr und 5 Uhr aufgehoben worden. In diese Phase fiel neben dem Start des eingeschränkten Regelbetriebs der Kitas auch die Wiederaufnahme des Wechselunterrichts an den Schulen für alle Klassenstufen im Anschluss an die Maiferien.
Am 22. Mai öffnete erstmals auch wieder der Einzelhandel
Stufe zwei des Lockerungsfahrplans gilt seit dem Pfingstwochenende. Am 22. Mai öffnete erstmals auch wieder der Einzelhandel mit einer Begrenzung der Kundenzahl, die sich an der Verkaufsfläche orientiert. Solange der Inzidenzwert stabil unter 50 liegt, ist kein tagesaktueller negativer Schnelltest erforderlich. Auch Restaurants und Gaststätten durften öffnen – wenn auch nur im Außenbereich.
Die Hamburger Gesundheitsbehörde meldete am Freitag 85 Neuinfektionen. Die Sieben-Tage-Inzidenz sank damit weiter auf 27,1 Neuinfektionen (Vortag: 27,9) pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche.