Hamburg. Linken-Vorsitzende hatte Aufhebung des Verbots der Kurdischen Arbeiterpartei gefordert. Gegen ein Urteil war sie in Berufung gegangen.

Der Rechtsstreit um ein von der Linken-Bürgerschaftsabgeordneten Cansu Özdemir bei Twitter veröffentlichtes Foto mit der Fahne der verbotenen Kurdischen Arbeiterpartei PKK ist beendet. Das Berufungsverfahren vor dem Landgericht Hamburg sei am Montag gegen eine Zahlung in Höhe von 2250 Euro eingestellt worden, teilte die Gerichtspressestelle mit.

Der für Dienstag geplante Prozess entfalle damit. Özdemir bleibt somit eine Verurteilung erspart, für sie gilt rechtlich weiter die Unschuldsvermutung.

Özdemir war in erster Instanz vom Amtsgericht Altona wegen des öffentlichen Verwendens von Kennzeichen einer verbotenen Vereinigung schuldig gesprochen worden. Eine Geldstrafe in Höhe von 4500 Euro (30 Tagessätzen à 150 Euro) setzte die Richterin aber im Rahmen einer sogenannten Verwarnung mit Strafvorbehalt für zwei Jahre zur Bewährung aus. Zugleich hatte sie Özdemir die Auflage gemacht, 1000 Euro an eine gemeinnützige Organisation zu spenden.

Özdemir hatte bei Twitter Aufhebung des PKK-Verbots gefordert

Die Richterin sprach in ihrer Urteilsbegründung von einer „schwierigen Entscheidung“. Dagegen hatten sowohl Özdemir als auch die Staatsanwaltschaft, die 4000 Euro (40 Tagessätze à 100 Euro) gefordert hatte, Rechtsmittel eingelegt.

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Die Co-Vorsitzende der Linken-Fraktion hatte zum Jahrestag des PKK-Verbots am 27. November 2017 ein Foto der Fahne gepostet, das ein Fotograf der Nachrichtenagentur dpa am 10. April 2016 bei einer Demons­tration in Hamburg gemacht hatte. „Weg mit dem Verbot der PKK! ForbiddenInGermany (Verboten in Deutschland, die Red.)“, hatte sie dazu geschrieben.

Schon 2015 war gegen Özdemir wegen des Verdachts auf Verstoß gegen das Vereinsverbot ermittelt worden. Damals war das Verfahren ebenfalls eingestellt worden.