Hamburg. Cansu Özdemir hatte bei Twitter die Aufhebung des Verbots der Kurdischen Arbeiterpartei gefordert. Der Urteilsspruch ist kurios.
Cansu Özdemir, Spitzenkandidatin der Linken bei der Bürgerschaftswahl am 23. Februar 2020, hat vor dem Amtsgericht Altona einen Schuldspruch kassiert. Die Ko-Vorsitzende der Linken-Bürgerschaftsfraktion hatte einen Tweet mit der Fahne der verbotenen Kurdischen Arbeiterpartei (PKK) gepostet und die Aufhebung des Verbots gefordert. Auch die Verbreitung von PKK-Symbolen wie der Fahne ist verboten und wurde als Verstoß gegen das Vereinsrecht geahndet.
Die Richterin sprach allerdings nur eine Verwarnung mit Strafvorbehalt aus und setzte die Geldstrafe in Höhe von 4500 Euro (30 Tagessätze) für zwei Jahre zur Bewährung aus. Die Linken-Politikerin muss jedoch 1000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Die Richterin sprach in ihrer Urteilsbegründung von einer „schwierigen Entscheidung“.
Cansu Özdemir bedauert PKK-Tweet nicht
Özdemir hatte in einer ausführlichen Erklärung zum Auftakt die deutsche und türkische Politik gegenüber den Kurden heftig kritisiert. „Ich bedaure meinen Post auf Twitter nicht und schon gar nicht meine Forderung nach Aufhebung des Verbots der PKK“, sagte Özdemir. „Ich kann vieles von dem, was Sie gesagt haben, sehr gut politisch nachvollziehen. Aber darum geht es hier nicht“, sagte die Richterin.
Das Verfahren hatte mit Verzögerung und Störungen begonnen. Das Gericht war mit der Situation augenscheinlich zunächst überfordert: Bei Sitzungsbeginn warteten noch zahlreiche Besucher, darunter viele aus der kurdischen Community, vor der Einlasskontrolle, die sich lange hinzog. Der Saal 245 erwies sich mit seinen 40 Plätzen als zu klein. Vor dem Raum kam es zu lautstarken Protesten derer, die draußen warten mussten. Auch die Verhandlung wurde mehrfach von Beifall und Zwischenrufen unterbrochen.
Verteidigung wollte Freispruch wegen PKK-Tweet
Darum geht es: Die Linken-Spitzenkandidatin hatte zum Jahrestag des PKK-Verbots am 27. November 2017 ein Foto der Fahne gepostet, das ein Fotograf der Nachrichtenagentur dpa am 10. April 2016 bei einer Demonstration in Hamburg gemacht hatte. „Weg mit dem Verbot der PKK! ForbiddenInGermany (Verboten in Deutschland, die Red.)“, hatte sie dazu geschrieben.
Die Verteidigung sah den Tweet als Teil einer politischen Debatte über die Aufhebung des PKK-Verbots. Nach dem Vereinsrecht sei das Zeigen der PKK-Fahne zur staatsbürgerlichen Aufklärung erlaubt. „Unter bestimmten Voraussetzungen darf die PKK-Fahne dann gezeigt werden. Und die Voraussetzungen liegen hier vor“, sagte Özdemirs Verteidiger, der in seinem Plädoyer Freispruch für seine Mandantin forderte.
Staatsanwalt spricht von "Geltungssucht oder Eitelkeit"
„Man darf von einer Parlamentarierin erwarten, dass sie sich gesetzeskonform verhält. Sie hätte die Aufhebung des Verbots der PKK fordern können, aber ohne das Symbol zu zeigen. Letzteres ist strafbar“, sagte der Staatsanwalt, der Özdemir vorwarf, mit ihrer politischen Erklärung polemisiert und dafür auch den Beifall der Zuhörer eingestrichen zu haben. „Ob das Ihrer Geltungssucht oder Ihrer Eitelkeit geschuldet ist, kann dahinstehen“, sagte der Staatsanwalt und erntete wütenden Protest der Zuhörer.
„Bei staatsbürgerlicher Aufklärung, die ein Zeigen der PKK-Fahne rechtfertigen würde, denkt man zuerst an Schulbücher oder Ausstellungen. Das haben wir hier nicht. Bei dem Tweet geht es um den politischen Tageskampf, nicht um Aufklärung“, sagte die Richterin in ihrer Urteilsbegründung und lehnte damit die Interpretation der Verteidigung ab. „Sie hätten Ihre Meinung kundtun können, aber ohne das Symbol zu zeigen“, sagte die Richterin an Özdemir gewandt.
Özdemir hatte einen Strafbefehl nicht akzeptiert
Was die Höhe der Geldstrafe angeht, ging die Richterin über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus. Die 4500 Euro errechnen sich aus 30 Tagessätzen zu 150 Euro, während die Anklage zwar 40 Tagessätze gefordert hatte, dabei aber nur 100 Euro zugrunde gelegt hatte. Allerdings: Der Staatsanwalt forderte eine Verurteilung ohne Bewährung.
Die Hauptverhandlung war nötig geworden, weil Özdemir einen Strafbefehl über 1500 Euro (30 Tagessätze à 50 Euro) nicht akzeptiert hatte. Özdemir sagte nach der Urteilsverkündung, sie überlege noch, ob sie Rechtsmittel einlege. „Ich konnte die Argumente der Richterin zum Teil nachvollziehen, aber mir ging es um die Visualisierung, die meiner Ansicht nach möglich sein muss“, sagte Özdemir. Auch die Staatsanwaltschaft will prüfen, ob sie gegen das Urteil vorgeht.
Unterstützung erhielt Özdemir von den Mitgliedern ihrer Partei, die den Prozess zum Teil verfolgten. „Dass das Gericht so weit unter der Forderung der Staatsanwaltschaft geblieben ist und praktisch an der Grenze zum Freispruch kratzt, freut uns. Natürlich wird die Verteidigung mögliche Rechtsmittel prüfen, um einen förmlichen Freispruch zu erreichen“, sagte Sabine Boeddinghaus, Ko-Fraktionschefin der Linken.