Hamburg. Es gibt weniger Bauanträge, doch ihre Bearbeitungsdauer steigt. In diesen Bezirken ist die Lage besonders eng. CDU übt Kritik.

Obwohl die Zahl der Bauanträge in den vergangenen Jahren leicht rückläufig war, müssen die Hamburger länger auf die Erteilung einer Baugenehmigung warten. Dauerte ein normales (vereinfachtes) Genehmigungsverfahren für den Bau von Einzel- oder Mehrfamilienhäusern nach § 61 der Hamburgischen Bauordnung 2016 im Schnitt 3,39 Monate, so mussten Antragsteller dieses Jahr bis Ende September 4,07 Monate warten. Das geht aus einer Senatsantwort auf eine Anfrage der CDU-Abgeordneten Anke Frieling hervor.

Auch 2019 (also vor Corona) lag die Wartezeit mit 3,98 Monaten bereits deutlich über dem Wert von 2016. Dabei ist die Zahl der Anträge gesunken. Wurden 2016 noch 3945 Anträge nach § 61 gestellt, so waren es 2019 mit 3578 gut neun Prozent weniger. Eine ähnliche Entwicklung zeigt sich bei Verfahren nach § 62 für die Genehmigung von größeren gewerbliche Vorhaben und Sonderbauten (Baugenehmigung mit Konzentrationswirkung). Hier stieg die durchschnittlich Verfahrensdauer von 5,28 Monaten im Jahr 2016 auf 6,24 im vergangenen und 6,3 Monaten im bisherigen Jahr 2020. Die Zahl der Anträge sank dabei von 2677 im Jahr 2016 auf 2342 im vergangenen Jahr.

Fristen werden in vielen Bezirken überschritten

Von dem Moment, in dem alle Unterlagen vorliegen, dürfen Verfahren nach § 61 nicht länger als zwei und die nach § 62 nicht länger als drei Monate dauern. Diese Fristen werden in vielen Bezirken überschritten. So mussten Antragsteller in Mitte im Schnitt dreieinhalb statt der vorgegebenen zwei Monate auf Baugenehmigungen nach § 61 warten – bei Anträgen nach § 62 waren es sogar 6,21 statt der zugesagten drei Monate.

Auch in Nord, Eimsbüttel und Wandsbek liegt die Bearbeitungsdauer im Durchschnitt über der zulässigen Höchstdauer. In Altona, Harburg und Bergedorf werden beide Fristen im Durchschnitt eingehalten. Der gemittelte Wert aller Bezirke liegt gleichwohl leicht über den zulässigen Fristen. In keinem Bezirk ist die festgelegte Soll-Größe bei den Mitarbeitern erreicht. Statt der 43,7 „Vollzeit-Äquivalente“ gab es etwa in der zuständigen Abteilung in Mitte 2019 lediglich 38,6 Vollzeitstellen. In anderen Bezirken sieht es nicht besser aus.

Die CDU-Abgeordnete Anke Frieling ist stadtentwicklungspolitische Sprecherin ihrer Fraktion.
Die CDU-Abgeordnete Anke Frieling ist stadtentwicklungspolitische Sprecherin ihrer Fraktion. © Public Address | Jan-Timo Schaube

„Die Antwort des Senats ist empörend“, sagte CDU-Politikerin Frieling. „Angesichts der angespannten Lage am Wohnungsmarkt müssen Bauherren mehr als ein halbes Jahr auf Baugenehmigungen warten.“ Der Senat schiebe die Verantwortung den Bauherren zu, indem er antworte, die Verfahren könnten nur durch schnelleres Einreichen von Unterlagen beschleunigt werden, so Frieling. „In Anbetracht der Probleme und Mehrkosten, die durch die langen Wartezeiten in Hamburg entstehen, ist diese Antwort ein Schlag ins Gesicht.“

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Je dichter die Stadt bebaut wird, umso komplexer die Verfahren

Eine Ursache längerer Verfahren liegt laut Stadtentwicklungsbehörden-Sprecher Thomas Östreicher darin, „dass die für eine Bebauung zur Verfügung stehenden Flächen sowohl für Wohnungsbau als auch Gewerbe in vielerlei Hinsicht zunehmend anspruchsvoll und komplex zu handhaben sind“. Mithin: Je dichter die Stadt bebaut wird, umso komplexer werden die Verfahren.

Zudem seien viele Mitarbeiter der Bauprüfabteilung durch Corona-Kontrollen gebunden. Bei Genehmigungen für den Wohnungsbau habe man zuletzt gleichwohl die niedrigste Bearbeitungsdauer seit März 2020 erreicht. Der Senat verfolge bei alldem energisch „seine Fachkräftestrategie zur Anwerbung von Personal für die technischen Dienste“.