Hamburg. Verschiedene Plätze, verschiedene Vorschriften. Eine Übersicht, wo und wann Sie eine Maske tragen müssen, finden Sie hier.
Die Corona-Zahlen sind sind in Hamburg am Montag erneut gestiegen. Die Sozialbehörde meldete 258 Neuinfektionen – und damit mehr als die 219 am Montag der Vorwoche registrierten Fälle. Dadurch stieg die 7-Tage-Inzidenz erneut über 80 und lag am Montag bei 80,3.
Zwei weitere Hamburger sind an oder mit dem Coronavirus gestorben, insgesamt hat die Stadt jetzt 1272 Pandemieopfer zu beklagen. 52.049 Menschen haben sich bereits infiziert. Nach letztem Stand (Freitag) werden derzeit 282 Menschen in Hamburger Kliniken wegen einer schweren Corona-Infektion behandelt, 81 davon auf Intensivstationen.
Die deutliche Ausdehnung der Maskenpflicht im Freien findet derweil nicht überall Zuspruch. Mittlerweile hat die Stadt für 48 Straßenabschnitte, Parks und öffentliche Plätze das Tragen von Masken angeordnet (Auswahl auf Karte, weitere Orte sind sehr kleinteilig, ganze Liste unter www.hamburg.de/coronavirus). Dabei gilt die Pflicht an jeweils unterschiedlichen Tagen und zu unterschiedlichen Uhrzeiten und bisweilen nur zwischen bestimmten Hausnummern, was das Ganze nicht unbedingt übersichtlicher macht. Auf dem Steindamm etwa muss täglich von 8 Uhr bis 22 Uhr Maske getragen werden – von Hausnummer 33 bis Steintorplatz.
Maskenpflicht herrscht auf vielen Plätzen Hamburgs
Auch auf dem Steintorplatz herrscht Maskenpflicht, komplizierter wird es in dessen Umfeld. Denn die Vorgaben gelten auch für „angrenzende öffentliche Wege, Straßen und Plätze, abgegrenzt durch die Bahnüberführung der Straße Steintordamm, dem Gebäude des Museums für Kunst und Gewerbe, dem Gebäude des Zentralen Omnibusbahnhofs, dem Gebäude mit der Hausnummer Steindamm 2, dem Gebäude mit der Hausnummer Steindamm 1, den Gebäuden mit den Hausnummern Steintorplatz 3 und Kirchenallee 57 sowie dem Gebäude des Hauptbahnhofs, täglich von 8 Uhr bis 22 Uhr“.
Auf dem Kiez muss die Maske etwa an der Großen Freiheit, Talstraße, Hamburger Berg und auf dem Hans-Albers-Platz von 18 bis 4 Uhr getragen werden – auf bestimmten Abschnitten. Auf dem Hans-Albers-Platz „einschließlich der Friedrichstraße im räumlichen Bereich zwischen und einschließlich den Hausnummern 11 beziehungsweise 24 bis 21 beziehungsweise 28, freitags, sonnabends sowie an Feiertagen und tags zuvor“, heißt es auf der Senatsseite im Internet.
Kritik an Maskenpflicht am Mühlenkamp
Neben vielen Bereichen unmittelbar an Alster und Elbe gilt eine Maskenpflicht auch am Mühlenkamp – „im räumlichen Bereich zwischen Körnerstraße und Preystraße, Hausnummer 1 bis 21 und 2 bis 18, sonnabends, sonntags und an Feiertagen in der Zeit zwischen 10 und 18 Uhr“. Und genau dagegen regt sich Widerstand.
„Es gibt vom Senat keinerlei Begründung hierfür, aber seit dem Wochenende große Schilder“, schreibt die Initiative „Unser Mühlenkamp“ in einer Presseerklärung. „Verliert der Senat erneut den Überblick, oder welche Gründe sprechen aktuell für eine Maskenpflicht am Mühlenkamp? Geht es nur darum, der Bevölkerung zu zeigen, dass man überhaupt etwas tut? Und warum dann schon wieder der Mühlenkamp, wo der Senat doch schon einmal einräumen musste, dass es für die Anordnung der Maskenpflicht keinen Grund gab?“
An Leukämie erkrankter Mann im Impfzentrum abgewiesen
Kritik gab es unterdessen auch am Umgang der Stadt mit Schwerkranken bei den Impfungen. Bei Facebook berichtete eine Hamburgerin, wie sie mit ihrem an Leukämie erkrankten Mann zunächst von Mitarbeitern der Impfhotline aufgefordert wurde, ins Impfzentrum zu fahren, dort aber nach langem Warten abgewiesen wurde. Der Senat handele „nach Gutsherrenart“, schrieb die Frau.
Die Sozialbehörde wies die Kritik auf Abendblatt-Nachfrage zurück. „Die Impfverordnung kennt für die Reihenfolge keine individuellen Schicksale“, sagte Sozialbehördensprecher Martin Helfrich. „So hart das ist: Personen mit Vorerkrankungen sind derzeit noch nicht aufgerufen worden und konnten daher in den vergangenen Wochen noch nicht geimpft werden.“ Allerdings werde derzeit daran gearbeitet, den Betroffenen sehr bald ein Impfangebot machen zu können.
Zu wenig Klarheit über Härtefallanträge
Die Linke kritisierte derweil, dass es zu wenig Klarheit darüber gebe, wer als Härtefall eine vorgezogene Impfung bekommen könne. Als mögliche Härtefälle gelten Menschen mit Erkrankungen, die in der Impfverordnung nicht explizit erwähnt werden. „Gerade Menschen mit selteneren schweren Vorerkrankungen oder Behinderungen sind in der Impfverordnung nicht ausreichend mitgedacht“, sagte Linken-Gesundheitspolitiker Deniz Celik dem Abendblatt.
„Zwar können Betroffene einen Härtefallantrag bei der Sozialbehörde stellen, doch die niedrigen Zahlen sprechen dafür, dass diese Möglichkeit nur wenigen bekannt ist. Das Verfahren ist intransparent, und medizin-ethische Aspekte sowie Patientenvertretungen bleiben offenbar außen vor. Deshalb planen wir für die nächste Bürgerschaftssitzung einen Antrag, in dem wir eine interdisziplinär besetzte Härtefallkommission fordern und eine deutlich verstärkte Öffentlichkeitsarbeit, damit auch sozial benachteiligte Schwererkrankte eine Chance auf eine zügige Impfung bekommen.“
Härtefallanträge können formlos gestellt werden
Hintergrund ist eine Senatsantwort auf eine Kleine Anfrage des Linken-Abgeordneten. Demnach wurden bisher 113 Härtefallanträge gestellt, von denen erst ein kleinerer Teil beschieden wurde. Zudem seien 18 Eilanträge auf Impfung vor Gericht anhängig. Härtefallanträge können formlos direkt bei der Sozialbehörde gestellt werden und werden dort von derzeit zwei, demnächst drei Vollzeitkräften bearbeitet. Bisher wurde elf Härtefallanträgen stattgegeben, 16 wurden laut Senatsantwort abgelehnt.
„Viele Menschen wollen gern sobald wie möglich geimpft werden. Das ist gut nachvollziehbar“, sagte Behördensprecher Helfrich. „Dennoch ist dieses Verfahren für sie kein geeigneter Weg.“ Es diene „ausschließlich dazu, besondere medizinische Gründe, die in der Verordnung nicht bereits geregelt sind, einzubeziehen“, so der Sprecher.
Impfzentrum-Mitarbeiter können keine Entscheidungen treffen
„Im Impfzentrum oder bei Terminvergabe können die Mitarbeitenden keine Einzelfallentscheidungen treffen – unabhängig davon, welche Belege vorliegen oder mitgebracht werden, werden Termine nur durchgeführt für Personen, die zur Terminbuchung bereits aufgerufen sind und bei denen die Berechtigung amtlich im Impfzentrum festgestellt wird.“ Wer derzeit zur Impfung berechtigt ist, lässt sich im Internet unter https://www. hamburg.de/corona-impfung einsehen.
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Diskussionen gibt es weiterhin auch um die Auszahlung von Corona-Wirtschaftshilfen an Unternehmen. Die FDP-Bürgerschaftsabgeordnete Anna von Treuenfels-Frowein warf dem Senat jetzt vor, dass er die Einrichtung eines Härtefallfonds für Not leidende Firmen nur „in Abhängigkeit zu den Hilfen des Bundes“ erwäge. Dabei bezieht sich die FDP-Politikerin auf eine Senatsantwort auf eine von ihr gestellte Kleine Anfrage.
Für Hamburg wird ein unabhängiger Härtefollfonds gebraucht
„Hamburg braucht einen unabhängigen, eigenen Härtefallfonds, um die krassesten Notfälle unter Unternehmern und Selbstständigen abzumildern“, sagte von Treuenfels-Frowein. „Und Hamburg braucht nach dem Vorbild Mecklenburg-Vorpommerns eine staatliche Zwischenfinanzierung für die 20 bis 30 Prozent der Unternehmer und Selbstständigen, die bisher weder November- noch Dezemberhilfen erhalten haben.“