Hamburg. Das Video, das den gefährlichen Einsatz gegen einen Teenager zeigt, hat Folgen für den Beamten. Polizei rechtfertigt Verfolgung.

Das Video, das eine wilde Verfolgung eines 17-Jährigen durch einen Streifenwagen der Hamburger Polizei mitten im Jenischpark zeigt, sorgte am Wochenende weiter bundesweit für Aufsehen – in sozialen Netzwerken wurde das Vorgehen gegen den Jugendlichen, der zuvor Freunde umarmt haben soll, überwiegend als unverhältnismäßig kritisiert. Die Kommentare reichen von „beschämend“ bis „beängstigend“. Gegen den Beamten, der den Peterwagen fuhr, ist Strafanzeige erstattet worden. 

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Die Dienststelle Interne Ermittlung (DIE) ist eingeschaltet und prüft, ob eine strafrechtlich relevante Verfehlung durch den Polizisten vorliegt. Auch soll geprüft werden, ob disziplinarrechtlich vorgegangen werden muss. 

Jenischpark: Polizei betont Notwendigkeit der Verfolgung

Polizeiintern heißt es, dass insbesondere die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme bei der Bewertung eine Rolle spielen werde. „Verstöße im Zusammenhang mit der Pandemie wurden von der Politik von einer Straftat zu einer Ordnungswidrigkeit herabgestuft, einfach um sie leichter bearbeiten zu können“ so ein Beamter. „Damit hat man natürlich bei der Bewertung, in welcher Form eine Verfolgung verhältnismäßig und wann unverhältnismäßig ist, einen anderen Level.“

Die Polizei sei in einer Zwickmühle. „Wir müssen, auch weil wir die Einzigen sind, die es können, die Vorgaben der Politik durchsetzen. Es würde genauso auf Unverständnis stoßen, wenn Personen, die einfach weglaufen, sich wehren oder verbal gegen Maßnahmen vorgehen, ihres Weges ziehen können, wenn gleichzeitig der normale Spaziergänger bei einem Verstoß ein Bußgeld zahlen muss.“ Nach der Veröffentlichung des Videos hatte ein Polizeisprecher betont, dass man verpflichtet gewesen sei, den flüchtenden Jugendlichen zu verfolgen.

Überwachung der Corona-Regeln aus der Luft sorgt für Kritik

Dass es sich nicht nur um ein Hamburger „Problem“ handelt, zeigt sich vor den Toren der Stadt. Während Profis in Stadien ungestört kicken können, verhängte dort die Polizei Bußgelder gegen sechs Heranwachsende, die an der Kirchstraße in Hittfeld Fußball spielten –  weil sie weder den Abstand einhielten noch einen Mund-Nasen-Schutz trugen. Außerdem musste die Polizei auch Stellung zu einem Einsatz beziehen, der sich bereits am Sonntag vor einer Woche in Klecken in der Gemeinde Rosengarten ereignete.

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Dort waren mehrere Personen auf einem Waldgrundstück angetroffen worden. Dass am Wochenende in Hamburg auch der Polizeihubschrauber „Libelle“ bei der Überwachung half, sorgte ebenfalls in sozialen Medien für weitere Kritik. Dieser wird jedoch bereits seit längerer Zeit auch dafür eingesetzt, um mögliche Überfüllung und größere Gruppen zu erspähen.