Hamburg. 23-Jähriger begeht gleich mehrere Tempoverstöße – acht Punkte in Flensburg. Auch andere Raser zog die Polizei aus dem Verkehr.

Sagenhafte 4600 Euro Geldstrafe, acht Punkte in Flensburg und drei Monate Fahrverbot erwarten einen 23-Jährigen nach mehreren Verkehrsverstößen. Ein ziviler Videoüberwachungswagen der Polizei Hamburg war in der Nacht zum Sonnabend aufgrund seiner rasanten Fahrweise auf den Mercedes-Fahrer aufmerksam geworden.

Polizei Hamburg: Mercedes-Fahrer sorgt für gleich mehrere Tempoverstöße

In der Oldesloer Straße wurde der 23-Jährige mit Tempo 149 gemessen. Erlaubt sind hier allerdings nur 60 Kilometer pro Stunde. Anschließend kam es gleich an mehreren Stellen zu erneuten Tempoverstößen, bis die Polizei die nächtliche Raserei schließlich beendete. Dem Fahrer winkt aufgrund seines Punktestands jetzt ein Führerscheinentzug von mindestens sechs Monaten. „Der Verkehrssünder bekommt den Führerschein erst dann wieder, wenn die Eignung für den Straßenverkehr nachgewiesen wurde. Hierfür bedarf es eines positiven medizinisch-psychologischen Gutachtens“, heißt es im Bußgeldkatalog.

Er war nicht der einzige Raser, den die Polizei in dieser Nacht stoppte. Auf der B75 in Fahrtrichtung Harburg überholte ein Golf GTI mit Tempo 160 den zivilen Überwachungswagen – erlaubt waren hier 80 Kilometer pro Stunde. Den 38-jährigen Fahrer erwartet eine Geldstrafe von 1400 Euro und zwei Punkte in Flensburg.

Polizei Hamburg: BMW-Fahrer missachtet rote Ampel und bekommt Fahrverbot

Ein ähnliches Bild zeigte sich auf der B75 in Richtung Hamburg. Diesmal war es ein 20-jähriger BMW-Fahrer, der mit Tempo 142 den Videoüberwachungswagen der Einsatzkräfte überholte. Anschließend raste er in der Amsinckstraße über eine rote Ampel und wurde mit 1300 Euro Geldbuße, drei Punkten und einem zweimonatigen Fahrverbot bestraft.

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Ebenfalls auf der B75 fiel den Beamten ein Fiat Punto auf. Im Fokus stand hier allerdings weniger die Tempoüberschreitung, als die Tatsache, dass das Fahrzeug entstempelt war. Eine genaue Überprüfung ergab, dass der Wagen schon seit letztem Sommer nicht mehr versichert und damit auch nicht mehr für den Straßenverkehr zugelassen war. Gegen den 33-jährigen Fahrer, der angab, sich das Fahrzeug von einem Bekannten geliehen zu haben, und den Halter wurden Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet.