Hamburg. Christina Blocks Kinder an Silvester von Spezialeinheit nach Hamburg geschafft. Nun sind sie wieder beim Vater. So lief die Übergabe.
Wenige Tage nach dem Silvesterdrama in Dänemark sind die Kinder von Christina Block wieder in der Obhut des leiblichen Vaters Stephan Hensel. Ein Anwalt der Unternehmerin soll den zehnjährigen Theodor und dessen 13 Jahre alte Schwester Klara am Freitag bei Christina Block in Hamburg abgeholt und schließlich dem Vater übergeben haben.
Gerd Uecker, einer der Hamburger Rechtsanwälte von Stephan Hensel, schilderte dem Abendblatt, wie die Übergabe abgelaufen sein soll. Nachdem das Oberlandesgericht Hamburg (OLG) eine einstweilige Anordnung erlassen hatte, sei ein Gerichtsvollzieher berechtigt gewesen, die beiden Kinder mithilfe der Polizei bei ihrer Mutter abzuholen.
Block-Kinder unter Polizeischutz wieder nach Dänemark gebracht
Um den Kindern die Strapazen eines solchen Einsatzes zu ersparen, sollen die Rechtsbeistände der beiden Parteien eine Absprache getroffen haben, erklärte Uecker. Einer der Anwälte von Christina Block habe daraufhin die Kinder zu ihrem Vater begleitet, der auf einer Hamburger Polizeidienststelle auf sie wartete. Dann machten sie sich sogleich auf den Weg nach Dänemark. Laut Uecker wurden sie auf der Fahrt von Polizisten geschützt.
Auch die Polizei im dänischen Südjütland teilte am Sonnabend mit, dass die Kinder wieder zu ihrem leiblichen Vater gebracht worden sind und sich mittlerweile wieder in Dänemark aufhalten. Die Behörden ständen in engem Kontakt mit der Familie, um deren Sicherheit zu gewährleisten, heißt es in der Polizei-Mitteilung. Die Ermittlungen wegen Körperverletzung und Freiheitsberaubung liefen weiter.
Eine erneute Anfrage an Christina Block mit der Bitte um Stellungnahme blieb auch am Sonnabend bislang unbeantwortet.
Rückkehr der Block-Kinder zum Vater laut Hamburger Gericht „am besten“
Die einstweilige Anordnung des OLG verpflichtete Christina Block dazu, die beiden Geschwister an ihren Vater zu übergeben. Der Beschluss sei Christina Block über ihren Rechtsbeistand „zur Kenntnis“ gebracht worden, sagte Gerichtssprecher Kai Wantzen am Freitag.
Laut OLG folgte diese Entscheidung, weil „eine Rückkehr der Kinder zum Vater dem Wohl der Kinder aktuell am besten entspreche.“ Bei der Entscheidung sei auch berücksichtigt worden, dass der Lebensmittelpunkt der beiden Kinder in den letzten zweieinhalb Jahren bei ihrem Vater in Dänemark war.
In einer Pressemitteilung seiner Anwälte zeigte sich Stephan Hensel erleichtert bezüglich der Entscheidung des OLG. „Das Vertrauen unseres Mandanten in die Rechtsstaatlichkeit und den höchstrangigen Schutz der Kinder durch die Entscheidungen von dänischen und deutschen Behörden und Gerichten und deren Vollzug hat sich bestätigt“, heißt es darin.
Block-Kinder – Vater stellte Eilantrag auf Rückführung nach Dänemark
Zuvor hatte das OLG dem Abendblatt am Freitag bestätigt, dass der Vater bereits am 3. Januar einen Eilantrag eingereicht habe, mit dem Ziel, dass die Kinder Klara und Theodor umgehend zu ihm zurückkehren. „Das beinhaltet auch den Antrag, dass die elterliche Sorge durch einstweilige Anordnung auf den Vater allein übertragen und die Mutter zur Herausgabe der Kinder verpflichtet werden soll“, so Gerichtssprecher Wantzen.
Was die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte angehe, so sei der Antrag gestützt auf eine sogenannte Eilzuständigkeit der Gerichte am tatsächlichen Aufenthaltsort der Kinder für unaufschiebbare Maßnahmen, erklärte Wantzen weiter.
Laut dem Hamburger Anwalt von Hensel, Gerd Uecker, hatte ein dänisches Gericht im Rahmen eines Eilverfahrens dem Vater schon am 2. Januar das vorläufige alleinige Sorgerecht für Klara und Theodor zugestanden. Dieses Urteil kann laut Uecker aber nicht sofort umgesetzt werden, da Christina Block eine Frist zur Anhörung eingeräumt werden müsse.
Block-Kinder wurden am Silvesterabend in ein Auto gezerrt
Theodor und dessen Schwester Klara waren am Silvesterabend nach Darstellung der dänischen Polizei von insgesamt acht Männern gewaltsam in Autos gezerrt und verschleppt worden. Ihr Vater Stephan Hensel soll von den Männern attackiert und gewaltsam zu Boden gebracht worden sein. Dabei soll er mehrere Blutergüsse erlitten haben. Die Angreifer sollen schwarz gekleidet gewesen sein und Masken getragen haben. Die Polizei im nördlichen Nachbarland ermittelt wegen Freiheitsberaubung und Körperverletzung.
Die mutmaßlichen Täter hatten zuvor zwei Fahrzeuge am Hamburger Flughafen gemietet, dabei legten sie teils israelische Pässe vor. Mit den Autos, einem Citroën DS7 und einer Mercedes-A-Klasse, fuhren sie dann ins dänische Grasten (dt. Gravenstein), holten die Kinder und fuhren nach Hamburg zurück. Die Fahrzeuge wurden mittlerweile sichergestellt und untersucht.
- Christina Block – gab es einen Deal mit den Ermittlern?
- Christina Block äußert sich zu Dänemark-Drama: „Kinder sind bei mir und wohlauf“
- Christina Block darf ihre Kinder nach 18 Monaten wiedersehen – Urteil gefallen
- Gerhard Delling bangt um Kinder von Christina Block: „Keiner tut was!“
Polizei nahm Kinder bei Christina Block mit Jugendamt in Augenschein
Im Anschluss an die Aktion in Dänemark und die Fahndung der dortigen Polizei, erklärte die Hamburger Unternehmerin Christina Block, Theodor und Klara befänden sich nun in ihrer Obhut in Hamburg. Am Mittwochabend stattete die Polizei dann der Tochter von Steakhaus-König Eugen Block einen Besuch ab.
„Wir konnten uns davon überzeugen, dass die Kinder bei Frau Block sind und es ihnen augenscheinlich körperlich gut geht“, teilte Polizeisprecherin Sandra Levgrün am Donnerstag mit. An dem Besuch war auch das Jugendamt beteiligt. Darüber hinaus gab es keine weitere Befragung.
Komplexer Rechtsstreit zwischen Deutschland und Dänemark
Der Sorgerechtsstreit zwischen Christina Block und ihrem in Dänemark lebenden Ex-Mann Stephan Hensel schwelt bereits seit Jahren und hat in dieser Zeit immer bizarrere Formen angenommen. Laut Gerichtssprecher Wantzen hatte das Hanseatische Oberlandesgericht mit Beschluss vom 27. Oktober 2021 das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die mittleren Kinder auf die Mutter allein übertragen. Zugleich sei der Vater verpflichtet worden, die Kinder in die Obhut der Mutter zurückzugeben.
Es handelte sich dabei aber um eine einstweilige Anordnung mit einer vorläufigen Regelung, die bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache gelten sollte. Das Hauptsacheverfahren ist allerdings nach wie vor nicht rechtskräftig abgeschlossen.
Dänemark behält sich Prüfung bei Sorgerechtsfällen vor
Erstinstanzlich hat das Familiengericht in Hamburg die Sorgerechtsanträge der Mutter zurückgewiesen, weil die deutschen Gerichte wegen des inzwischen verfestigten Lebensmittelpunktes der Kinder in Dänemark nicht mehr international zuständig seien. Dagegen hat Christina Block Beschwerde eingelegt, über die noch nicht entschieden worden ist.
Was die rechtliche Lage weiter verkompliziert: Im Vergleich zu anderen EU-Staaten setzt Dänemark Urteile zu Sorgerechtsfragen in anderen Mitgliedsländern der Union nicht automatisch um. Die Dänen sind aber dem Haager Kinderschutzabkommen beigetreten. Es ist ein in internationalen Sorgerechtsstreitigkeiten entscheidendes Abkommen und sieht vor, dass der Staat, in dem sich die Kinder aufhalten, prüfen darf, ob es dem Kindeswohl entspricht, wenn die Kinder zurückgeführt werden.