Hamburg. Scharfer Curry von Abido könnte Rückstände von verbotenen Mitteln zur Bekämpfung von Schädlingen enthalten. Für wo der Rückruf gilt.

Wegen möglicher Rückstände von Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln hat die Hamburger Orient Gate GmbH scharfen Curry der Marke Abido zurückgerufen.

Es handele sich um 50 Gramm-Packungen mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 11. März 2025 und der Losnummer 11-3-22/6123, teilte das Bundesamt für Verbraucherschutz am Montag mit. Betroffen seien die Länder Hamburg, Berlin, Bayern und Baden-Württemberg.

„Aus Sicherheitsgründen rufen wir dieses Produkt zurück“, erklärte das Unternehmen. Es bat Kundinnen und Kunden, das Gewürz zurückzuschicken oder gegen Erstattung des Kaufpreises auch ohne Vorlage des Kassenbons im Laden zurückzugeben.

Rückruf von Curry: Verbotenes Mittel enthalten?

Grund für den Rückruf ist den Angaben zufolge das Pflanzenschutz- und Begasungsmittel „Ethylenoxid“. Dieses bei Raumtemperatur farblose Gas wirke als Desinfektionsmittel gegen Pilze und Bakterien.

In der Europäischen Union darf „Ethylenoxid“ nach Angaben der Verbraucherzentrale Hamburg seit 1991 nicht mehr in Pflanzenschutzmitteln enthalten sein.