Hamburg . Das Landgericht verurteilte Ex-Schönheitschirurgin und Ehemann zu jeweils mehr als fünf Jahren Haft. 49-Jährige hatte gestanden.
Ein wegen versuchter Anstiftung zum Mord schuldig gesprochenes Ehepaar hat gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg Revision eingelegt. Das teilte ein Gerichtssprecher am Montag auf Anfrage mit. Das Landgericht hatte die Ex-Schönheitschirurgin und ihren Ehemann am 4. April zu jeweils mehr als fünf Jahren Haft verurteilt.
Die Strafkammer sah es als erwiesen an, dass die 49 Jahre alte Ärztin und der 52 Jahre alte Unternehmer versucht hatten, über das Darknet einen Auftragsmörder zu engagieren. Dieser sollte den in Hamburg lebenden Ex-Lebenspartner der Frau töten. Mit ihm befand sich die Angeklagte, die zuletzt mit ihrem Ehemann in Stuttgart lebte, in einem Sorgerechtsstreit um die gemeinsame Tochter.
Prozess in Hamburg: Anstiftung zum Mord – Verurteiltes Ehepaar legt Revision ein
Die Ärztin wurde zu fünf Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte sieben Jahre und zehn Monate Haft gefordert. Der Unternehmer wurde zu fünf Jahren und drei Monaten verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte für ihn sechs Jahre und acht Monate beantragt. Die Verteidigung hatte für beide Angeklagten auf Freispruch plädiert.
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Die 49-Jährige hatte während des Prozesses alles gestanden und mit einer psychischen Ausnahmesituation erklärt. Das Gericht glaubte ihr den schlechten Zustand aber nicht. Der 52-Jährige hatte eine Tatbeteiligung bestritten. Das Gericht sah es jedoch als erwiesen an, dass er die Bitcoins für die Bezahlung der angeblichen Auftragsmörder besorgte.