Hamburg. Zugriff nach Überfall einer Tankstelle. Die mutmaßlichen Täter sind erst 15 und 16 Jahre alt, einer von ihnen wurde verhaftet.

Dieser Raub hat sich nun mal ganz und gar nicht gelohnt: Knapp zwei Wochen nach dem Überfall auf eine Tankstelle an der Horner Landstraße haben Ermittler der Polizei Hamburg die zwei mutmaßlichen Täter gefasst – zwei 15 und 16 Jahre alte Jugendliche – und dabei direkt noch den Vater des einen „einkassiert“.

Die beiden Heranwachsenden stehen unter Verdacht, am Abend des 10. Februar, einem Freitag, einen 58 Jahre alten Angestellten der Jet-Tankstelle mit einer Schusswaffe bedroht zu haben. Während der 16-Jährige offenbar Schmiere stand, soll der 15-Jährige einen geringen Geldbetrag erbeutet haben.

Junge Tankstellenräuber: Spezialeinheit greift zu

Damit floh das Duo in Richtung Billstedter Hauptstraße. Eine Sofortfahndung der Polizei „überstanden“ die Jungen zwar noch, nicht aber die weiteren Ermittlungen des zuständigen Raubdezernates (LKA 164): Zwölf Tage später gingen sie den Fahndern an diesem Mittwoch schließlich doch noch ins Netz.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wurden am Morgen jeweils mit Unterstützung von Spezialeinheiten die Wohnungen der verdächtigen Jugendlichen in Billstedt sowie in Horn durchsucht und dabei zahlreiche Beweismittel für den Überfall entdeckt. Darüber hinaus wurden auch noch verbotene Pyrotechnik und Messer, zwei hochwertige Fahrräder sowie eine geringe Menge Marihuana sichergestellt.

Der Überfall auf die Jet-Tankstelle ereignete sich an einem Freitagabend um kurz nach 21 Uhr.
Der Überfall auf die Jet-Tankstelle ereignete sich an einem Freitagabend um kurz nach 21 Uhr. © HA | Michael Arning

Auch Vater des mutmaßlichen Räubers in U-Haft

Der als mutmaßlicher Haupttäter geltende 15-Jährige wurde mitgenommen und noch am Mittwoch einem Haftrichter vorgeführt. Er sitzt nun ebenso in U-Haft wie sein Vater – der 31-Jährige befand sich zum Zeitpunkt des Zugriffs in der Billstedter Wohnung und war mit zwei Haftbefehlen gesucht worden, unter anderem wegen Diebstahls, Widerstands, versuchter Körperverletzung und Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

Eine „Knast-WG“ werden Vater und Sohn wohl aber nicht gründen können, beide werden in unterschiedlichen Untersuchungsgefängnissen untergebracht. Und auch auf seinen älteren Komplizen wird der 15-Jährige dort nicht treffen – der 16-Jährige wurde laufen gelassen, gleichwohl er nach Abendblatt-Informationen im Gegensatz zu seinem Freund in der Vergangenheit schon einmal polizeilich in Erscheinung getreten war. Das Raubdezernat ermittelt weiter, auch wegen der anderen sichergestellten Gegenstände.