Hamburg. Landgang in Hamburg könnte für 44-Jährige teuer werden: Sie hatte wertvollen Schmuck dabei – von dem sie angeblich nichts wusste.
War es nur ein Missverständnis oder steckt mehr dahinter? Das sollen die Ermittlungen des Hauptzollamtes in Hamburg nun zeigen. Im Visier der Beamten ist eine 44-Jährige, die in Hamburg von Bord eines Kreuzfahrtschiffes kam und hochwertigen Schmuck bei sich hatte. An den konnte sie sich bei der Kontrolle allerdings angeblich nicht mehr erinnern.
Denn laut Angaben des Zollamtes habe sie, angesprochen darauf, ob sie anmeldepflichtige Waren bei sich trage, dies verneint. In der Handtasche fanden die Kontrolleure dann 22 hochwertige Schmuckstücke inklusive einer Inventarliste. Die gab Aufschluss über den jeweiligem Verkaufswert, der sich insgesamt auf knapp 54.000 Euro belaufen soll.
Kreuzfahrt: Wie die Frau den Transport des Schmucks begründet
Laut Oliver Bachmann, Pressesprecher des Hauptzollamtes, habe die Frau angegeben, den Schmuck aus beruflichen Gründen bei sich zu tragen. Es handele sich um Reklamationen, die deutlich weniger wert seien. Ihr zufolge: knapp 9700 Euro.
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Allerdings befand sie sich auf einer privaten Reise, hatte den Transport nicht angemeldet und der Wert des Schmucks überschreitet die Freigrenzen bei Weitem. Wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung wurde gegen die 44-Jährige ein Strafverfahren eingeleitet. Die Schmuckstücke wurden sichergestellt.
Kreuzfahrt: Zoll verzeichnete noch weitere Verstöße
Danach durfte sie die Kreuzfahrt fortsetzen – allerdings erst nach der Zahlung einer Sicherheit in Höhe von 2.000 Euro für die zu erwartende Geldstrafe. Zu dem Schiff und der Route macht das Zollamt keine Angaben. Klar ist lediglich, dass die Kontrolle bereits am vergangenen Wochenende war. Am Freitag informierte das Zollamt nun.
Außer der vermeintlichen Schmuckhändlerin brachte die Kontrolle weitere 16 Fälle, bei denen die Freimenge an Zigaretten (200 Stück) überschritten wurden, fünf Personen verstießen zudem gegen die Höchstgrenze für Alkoholika (1 Liter hochprozentige Spirituosen). "Ein weiterer Fall betraf die Einfuhr eines hochwertigen Rucksacks, dessen Wert weit über der erlaubten Wertgrenze von 430 Euro lag", sagte Pressesprecher Oliver Bachmann. In all diesen Fällen seien jeweils pauschale Abgaben und ein Zollzuschlag erhoben worden. Diese Fälle seien damit abgeschlossen.