Hamburg. In mehreren Bars hielten sich Jugendliche auf, darunter auch ein erst 13 Jahre altes Mädchen. Eine Shisha-Bar wurde geschlossen.

Polizei und Zoll Hamburg sowie Mitarbeiter des Bezirksamts Wandsbek haben in der Nacht zum Sonnabend vier Shisha-Bars und ein weiteres Objekt im Osten Hamburgs durchsucht. Das Ergebnis der Razzien: In den Objekten wurden insgesamt 15 illegale Geldspielgeräte entdeckt. Zudem stellte der Zoll insgesamt rund 30 Kilogramm unversteuerten Tabak sicher. In mehreren Bars hielten sich außerdem Jugendliche auf, darunter auch ein erst 13 Jahre altes Mädchen.

Polizei Hamburg: Razzien in vier Shisha-Bars in Wandsbek

Die Shisha-Bars befanden sich laut Bezirksamt Wandsbek in den Stadtteilen Jenfeld, Eilbek, Wandsbek und Tonndorf. Die Polizei stellte die Geräte, beziehungsweise Teile der Geräte, aufgrund des Verdachts des illegalen Glückspiels sicher. Insgesamt wurden in den Bars sieben Jugendliche angetroffen – sie seien wieder nach Hause geschickt worden.

Wie das Amt weiter mitteilt, waren an dem Einsatz 28 Personen beteiligt. In allen fünf Objekten seien bauliche Mängel festgestellt worden. So sei etwa der zweite Rettungsweg durchweg nicht frei zugänglich und teilweise sogar verschlossen ewesen. Das Bezirksamt machte kurzen Prozess und schloss eine Bar "aufgrund erheblicher Verstöße gegen das Hamburgische Gesetz zum Schutz vor gesundheitlichen Gefahren durch Kohlenstoffmonoxid in Shisha-Einrichtungen (ShKG HA)". Die Räumlichkeiten wurden versiegelt. Den Betreibern droht nun ein Verfahren.

Das ist das Hamburger Shisha-Bar-Gesetz

Zum Schutz vor den gesundheitlichen Gefahren durch Kohlenmonoxid sind Betreiber von Shisha-Einrichtungen (alle Einrichtungen, in denen mit Kohle beheizte Shishas hergerichtet oder betrieben werden, wie zum Beispiel Shisha-Bars, -Cafés, -Lounges, Zubehörgeschäfte mit Shisha-Proberauchen, öffentliche, kulturelle Begegnungsstätten) verpflichtet:

  • für eine ausreichende Belüftung über eine Be- und Entlüftungsanlage zu sorgen
  • Kohlenmonoxid-Warngeräte (CO-Melder) in ausreichender Menge und Qualität zu installieren
  • Hinweisschilder anzubringen, die auf die besondere Gefahr durch Kohlenmonoxid hinweisen: Beim Zubereiten und Rauchen von Wasserpfeifen und Shishas entsteht Kohlenmonoxid