Hamburg. Der Afghane suchte vergangene Woche die Zentrale Erstaufnahme in Hamburg auf. Dort sei ein „individueller Fehler“ passiert.
Das Hamburger Amt für Migration hat einen Haftbefehl gegen einen bereits aus Deutschland abgeschobenen und wieder zurückgekehrten Afghanen übersehen, anstatt ihn verhaften zu lassen. Es sei ein „individueller Fehler in der Sachbearbeitung“ gemacht worden, sagte ein Sprecher des Amtes am Donnerstag.
Demnach kam der Mann am 9. Februar in die Zentrale Erstaufnahmestelle und wollte erneut Asyl beantragen. Dabei habe die Behörde festgestellt, dass er schon in München einen Asylantrag gestellt hatte, und ihn dorthin verwiesen. Die Fahndungsnotierung im Ausländerzentralregister – dort hätte der ausstehende Haftbefehl bemerkt werden können – sei dabei nicht beachtet worden.
Gegen abgeschobenen Afghanen lag vorsorglicher Haftbefehl vor
Die Bundespolizei verhaftete den 24-Jährigen noch am selben Tag in Hannover, als er dort ohne Fahrschein erwischt wurde, wie die „Bild“-Zeitung (Donnerstag) berichtete. Das Amtsgericht München hatte ihn demnach schon 2018 wegen der Vergewaltigung einer 16 Jahre alten Schülerin zu einer Jugendstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt. Im August 2019 wurde er vor Ende seiner Haftstrafe nach Kabul ausgeflogen.
- Lübecker Fans randalieren im Zug – 10.000 Euro Schaden!
- Fluchtversuch vor Abschiebung – 19-Jähriger schwer verletzt
- Auszugstermin der Geflüchteten sorgt in Blankenese für Ärger
Das Amtsgericht Neuburg an der Donau hatte dem Bericht zufolge anschließend im September 2019 vorsorglich für den Fall seiner Wiedereinreise einen Haftbefehl erlassen. So hätte er in einem solchen Fall zur weiteren Strafvollstreckung in die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt gebracht werden können.