Hamburg. Nächste Woche beginnen gleich drei Prozesse gegen Männer, die ihren Opfern im Verlauf von Streitereien die Nase gebrochen haben sollen.
Ein Nasenbeinbruch ist zwar nicht lebensbedrohlich, aber äußerst schmerzhaft – wenn er dann auch noch als Ergebnis eines Streits auftritt, darf man davon ausgehen, dass die Sache vor Gericht endet. Kommende Woche starten gleich drei Prozesse in Hamburg, bei denen Männer zwischen 24 und 43 Jahren erklären müssen, warum sie einen Streit mit Gewalt beenden wollten.
Den Anfang macht am Montag am Amtsgericht Hamburg ein 43-jähriger Hotelkoch, der in der Küche eines Hotels in der HafenCity – nach Abendblatt-Informationen das Holiday Inn an der Überseeallee – seinen Kollegen mit einer gusseisernen Pfanne geschlagen haben soll. Es sei bei dem Streit um die Aufgabenverteilung in der Hotelküche gegangen, so die Staatsanwaltschaft. Er endete mit einer gebrochenen Nase auf der einen Seite und einer Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung auf der anderen.
Prozess Hamburg: Hinweis auf Halteverbot mit Schlägen und Tritten quittiert
Ab Dienstag muss sich ein 29-Jähriger vor dem Amtsgericht St. Georg verantworten: Ihm wird zur Last gelegt, mit einem Audi über den Mühlenkamp gefahren zu sein und dann geparkt zu haben. So weit noch nicht justiziabel.
- 187 Strassenbande: Nächster Hamburger Rapper vor Gericht
- „Drei von der Parkbank“: Eine Täterin erneut vor Gericht
- Vuskovic den Tränen nah: HSV mächtig verärgert über Gericht
Wenn man allerdings zum einen gar keinen gültigen Führerschein vorweisen kann und zum anderen den Mann, der einen darauf hinweist, dass man im Halteverbot geparkt hat, niederschlägt und ihm dann so heftig ins Gesicht tritt, dass die Nase bricht – so die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft – muss man mit einem rechtlichen Nachspiel rechnen.
Prozess Hamburg: Bußgeld sorgt für völligen Kontrollverlust
Am Freitag schließlich steht ein 24 Jahre alter Lieferfahrer vor dem Amtsgericht St. Georg. Er soll seinen Vorgesetzten in den Büroräumen der Firma am Havighorster Redder zunächst geschubst haben, weil gegen ihn ein Bußgeld verhängt worden war. Als der Vorgesetzte ankündigte, wegen des Angriffs die Polizei rufen zu wollen, verlor der Angeklagte laut Staatsanwaltschaft endgültig die Kontrolle.
Er packte seinen Vorgesetzten und würgte ihn. Als der Mann im Gerangel zu Boden stürzte, schlug und trat er weiter auf sein Opfer ein. Einem Zeugen gegenüber, der eine Strafanzeige wegen der Tat ankündigte, drohte der 24-Jährige laut Anklageschrift: "Wo bist Du, komm nach Billstedt, ich werde Euch beide umbringen. Mit mir ist nicht zu spaßen." Neben einer gebrochenen Nase erlitt der Geschädigte in diesem Fall auch eine Schädelprellung und einen Hornhautanriss.