Hamburg. Angeklagter Jamil S. bedauert, seine Ex-Freundin entstellt zu haben, und kündigt Entschuldigung an. Bei Sex gefilmt und vergewaltigt?
Im Prozess gegen einen 29 Jahre alten Mann, der seine zehn Jahre jüngere Ex-Partnerin an einer Bushaltestelle mit einem Messer angegriffen haben soll, hat der Angeklagte sein Bedauern geäußert. „Die Tat tut mir furchtbar leid“, sagte Jamil S. am Freitag vor dem Landgericht. Er wolle sich später beim als Zeugin im Prozess erwarteten Opfer entschuldigen.
Die Anklage legt dem 29-Jährigen versuchten Mord und Vergewaltigung zur Last. Dem Afghanen wird vorgeworfen, seine Ex-Partnerin am 23. Juni an einer Bushaltestelle an der Kandinskyallee von hinten mit einem Messer angegriffen und dabei im Gesicht und am Kopf schwer verletzt zu haben.
Das Messer war bei der Attacke im Kopf des Opfers stecken geblieben. Die lebensgefährlich verletzte Frau konnte in einer mehrstündigen Notoperation gerettet werden. Ihre linke Gesichtshälfte ist seither dauerhaft gelähmt. Zudem soll er die mit ihm nach islamischem Recht verheiratete Frau während der Beziehung mehrfach heimlich beim gemeinsamen Sex gefilmt haben. In einem Fall wird ihm Vergewaltigung vorgeworfen.
Jamil S.: Konflikt mit russischstämmigem Vater
Der 29-Jährige sprach am Freitag stundenlang darüber, wie sich die Beziehung zwischen ihm und Pola B. (Name geändert) entwickelte: Dass er die 19-Jährige zunächst nur als „gute Freundin“ betrachtet habe, während sie sich in ihn verliebt habe.
Um 2020 herum habe sich das geändert, auch er habe Gefühle entwickelt und sei deshalb mit ihrem Vater „alter Schule“ in Konflikt geraten. Der russischstämmige Mann habe schon wegen der „kulturellen Unterschiede“ eine Liebesbeziehung mit einem Afghanen nicht dulden wollen.
In der gemeinsamen Wohnung sei es in der Folge immer häufiger zu Auseinandersetzungen zwischen seiner Freundin und ihm gekommen. Ein Jahr später habe er sich von ihr getrennt. Im Zusammenhang mit dem Kerngeschehen, dem Angriff an der Bushaltestelle, erklärte der Angeklagte, nicht mehr als eine „dunkle Wand“ zu erinnern. Er war nach der mutmaßlichen Tat zur Berufsschule gegangen.