Hamburg. Der Angeklagte soll die 19-Jährige erst heimlich beim Sex aufgenommen haben. Nach der Trennung ging er mit einem Messer auf sie los.

Es geht um eine denkbar grausame Tat: Am kommenden Dienstag beginnt in Hamburg ein Prozess wegen versuchten Mordes. Der Angeklagte soll im vergangenen Sommer mit einem Küchenmesser mehrfach auf seine ehemalige Partnerin eingestochen haben.

Zudem soll er die junge Frau zuvor, als die beiden noch ein Paar waren, in mehreren Fällen heimlich beim Geschlechtsverkehr gefilmt haben; in einem Fall soll er sie auch zum Sex gezwungen haben.

Prozess Hamburg: Mann sticht mit Messer auf Ex-Freundin ein

Dem 29 Jahre alten Angeklagten S. wird daher "versuchter Mord in Tateinheit mit gefährlicher und schwerer Körperverletzung sowie die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, in einem Fall davon in Tateinheit mit Vergewaltigung" zur Last gelegt.

Wie die Staatsanwaltschaft Hamburg mitteilt, soll der Angeklagte zwischen September 2020 und Juli 2021 in sieben Fällen in seiner Wohnung in Tonndorf Handyaufnahmen angefertigt haben, die ihn beim Sex mit seiner ehemaligen Partnerin zeigen.

Dazu soll er sein Handy versteckt im Raum platziert und die Kamera auf das Bett und das Sofa gerichtet haben. Ein Mal soll er seine damalige Partnerin zudem auch vergewaltigt und die sich wehrende und weinende Frau dabei am Handgelenk festgehalten haben.

Mann soll Ex-Freundin in Hamburg getötet haben

Nachdem sich die junge Frau im Sommer von dem Angeklagten getrennt hatte, soll S. die damals 19-Jährige am frühen Morgen des 23. Juni dieses Jahres in der Kandinskyallee in Billstedt von hinten angegriffen und ohne Vorwarnung mit einem Küchenmesser mehrfach auf ihren Kopf und ihr Gesicht eingestochen haben, als sie gerade an der Bushaltestelle auf einen Bus wartete.

An dieser Bushaltestelle am Bahnhof Mümmelmannsberg soll der Mann unvermittelt auf die junge Frau eingestochen haben.
An dieser Bushaltestelle am Bahnhof Mümmelmannsberg soll der Mann unvermittelt auf die junge Frau eingestochen haben. © Michael Arning

Das Messer soll dabei bis in den Schädelknochen eingedrungen, steckengeblieben und der Messergriff abgebrochen sein. Das Opfer erlitt bei dem Angriff unter anderem einen Bruch des Schädeldachs, eine Durchtrennung eines Nervenastes, multiple Schnittverletzungen und eine dauerhafte Lähmung der linken Gesichtshälfte.