Hamburg. Vorausgegangen war ein Kompromiss mit der rot-grünen Koalition. Warum es weiter Kritik in der Wohnwirtschaft gibt.

Die spektakuläre Einigung der Regierungsfraktionen von SPD und Grünen mit der von den Mietervereinen unterstützten Volksinitiative „Boden & Wohnraum behalten – Hamburg sozial gestalten! Keine Profite mit Boden & Miete“ Anfang November 2022 sorgt weiterhin für erhebliche Kritik in der Wohnungswirtschaft. Unter anderem war vereinbart worden, dass die Stadt Grundstücke oder Wohnungen nur noch in Ausnahmefällen an Private verkauft und Flächen stattdessen in der Regel im Wege des Erbbaurechts vergeben werden.

Wohnen in Hamburg: 10.000 Unterstützerunterschriften wurden eingereicht

Nachdem die Initiatoren die Rücknahme der zweiten, parallel gestarteten Volksinitiative „Neubaumieten auf städtischem Grund – für immer günstig! Keine Profite mit Boden & Miete“ Mitte November erklärt hatten, hat der Senat das Aus nun auch offiziell festgestellt. Zwar war die erste Stufe des Volksgesetzgebungsverfahrens erfolgreich. Im November 2020 hatte der Senat festgestellt, dass die erforderlichen 10.000 Unterstützerunterschriften eingereicht worden waren. Doch die zweimal in der Folge verlängerten Fristen für den Start des Volksbegehrens als der zweiten Stufe des plebiszitären Verfahrens ließen die Initiatoren verstreichen.

Zwei Vertrauenspersonen der Volksinitiative müssen nach dem Volksabstimmungsgesetz die Rücknahme gemeinsam schriftlich gegenüber dem Senat erklären. „Diese Voraussetzungen liegen vor; die Volksinitiative ist damit wirksam zurückgenommen“, heißt es in der entsprechenden Senatsdrucksache lapidar.

Wohnen in Hamburg: Mieten sollten nur zwei Prozent im Jahr steigen dürfen

Ziel der Volksinitiative war es, eine Regelung zu schaffen, nach der die anfängliche Netto-Kaltmiete für Wohnungen, die auf städtischen Grundstücken neu gebaut werden, die Mietsätze des ersten Förderwegs im sozialen Wohnungsbau nicht überschreiten darf. Faktisch hätte das bedeutet, dass die Stadt nur noch Sozialwohnungen bauen darf. Außerdem sollten die Mieten nur entsprechend der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes erhöht werden können, allerdings begrenzt auf zwei Prozent im Jahr.

Teil des Kompromisses zwischen der rot-grünen Koalition und den Initiatoren der beiden Volksinitiativen ist allerdings auch eine Ergänzung der Verfassung, nach der die Stadt „im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Schaffung, die Erhaltung und die Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum zu angemessenen Bedingungen“ unterstützt. Die Kritik der Wohnungswirtschaft richtet sich vor allem gegen die Vergabe von Grundstücken im Wege des Erbbaurechts. „Wir werden unter diesen Bedingungen nicht mehr investieren“, hatte etwa Jan Petersen gesagt, stellvertretender Landesvorsitzender des Bundesverbandes Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen.