Hamburg. Kurz vor Weihnachten beginnen in Hamburg gleich drei Verhandlungen wegen Mordes und Totschlags. Was zu den Taten bisher bekannt ist.
Gleich drei vollendete Tötungsdelikte beschäftigen von kommender Woche an das Landgericht Hamburg. Wegen Mordes aus Heimtücke muss sich ab Montag ein 40-Jähriger verantworten. Er soll bei einem Trinkgelage am 23. März dieses Jahres in seiner Wohnung im Stadtteil Lohbrügge einen Bekannten getötet haben. Der 43-Jährige habe auf dem Sofa geschlafen, als ihm der mutmaßliche Täter mit einem unbekannten Gegenstand in den Oberkörper gestochen haben soll, teilte die Staatsanwaltschaft mit.
Eine von zwei Frauen, die nach damaligen Angaben der Polizei mit Alkohol getrunken hatten, fand den Verletzten und alarmierte die Rettungskräfte. Der Mann starb trotz Reanimationsbemühungen eines Notarztes. Polizeibeamte hatten den mutmaßlichen Täter, einen Deutschen, am 22. Juni mit Unterstützung eines Spezialeinsatzkommandos festgenommen.
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Prozesse Hamburg: Zwei Männer stehen wegen Totschlags vor Gericht
In einem anderen Prozess verhandelt eine Strafkammer ab Mittwoch gegen einen 43-Jährigen wegen Totschlags. Der Deutsche soll in der Nacht zum vergangenen 1. Juli einen 68-Jährigen erschlagen haben. Tatwaffe war nach Angaben der Staatsanwaltschaft eine fünf Kilogramm schwere Eisenstange. Er soll damit mehrfach auf das Opfer eingeschlagen haben. Zuvor sollen die beiden Männer in der Wohnung des 68-Jährigen in Hamburg-Neugraben Alkohol getrunken haben und in Streit geraten sein.
Am Donnerstag soll ein Prozess gegen einen 46-Jährigen wegen Totschlags und gefährlicher Körperverletzung beginnen. Der Ukrainer soll nach Angaben von Polizei und Staatsanwaltschaft einen 45-jährigen Landsmann in Hamburg-Ohlsdorf erstochen haben. Dieser habe bei der Tat am vergangenen 26. Juni zahlreiche Stichverletzungen erlitten und sei am Tag darauf gestorben, hieß es. Bei der Flucht aus der Unterkunft soll der Angeklagte einem unbeteiligten Zeugen einen Stich in den Bauch versetzt und eine Schnittverletzung am Arm zugefügt haben.