Hamburg. Bank-Inhaber begrüßen, dass der Ausschuss auch die frühere HSH Nordbank ins Visier nimmt. Muss Tschentscher erneut aussagen?
Die Gesellschafter der in den Cum-ex-Skandal verwickelten Hamburger Warburg Bank, Christian Olearius und Max Warburg, haben die Ausweitung des Untersuchungsauftrags für den Parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA) der Bürgerschaft auf die frühere HSH Nordbank begrüßt. Die Untersuchung der „Cum-Ex“-Geschäfte der ehemaligen Landesbank werde deutlich machen, dass die Warburg Bank in eine „Sündenbock-Rolle“ gedrängt worden sei, erklärte Rechtsanwalt Peter Gauweiler im Namen der Warburg-Gesellschafter am Freitag im Ausschuss.
„Die eigene Hamburger Staatsbank hatte jahrelang Cum-Ex-Geschäfte betrieben, ohne dass der Senat Anlass sah, dies im Detail aufzuklären oder zu verfolgen“, hieß es in der Erklärung. Darin wird auch die erneute Vernehmung von Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) als Zeuge gefordert. Unter anderem müsse die Frage geklärt werden, warum dieser 2013, also in seiner Zeit als Finanzsenator, auf eine Abfrage des Bundesfinanzministeriums hinsichtlich Cum-Ex-Fällen in den Ländern „den von ihm bearbeiteten Fall der HSH Nordbank nicht mitgeteilt hat“, so Gauweiler. Tschentscher hatte im PUA und bei anderen Gelegenheiten mehrfach jegliche Einflussnahme auf solche und andere Steuerfälle abgestritten. Im Übrigen sei Hamburg überhaupt kein Schaden entstanden, da sämtliche Steuern später erstattet worden seien.
Landgericht Bonn stufte Cum-Ex-Geschäfte von Warburg als strafbar ein
Cum-ex-Geschäfte waren Aktien-Deals unter Finanzinstituten, die das Ziel hatten, sich Kapitalertragsteuern erstatten zu lassen, die nie gezahlt worden waren. Der Schaden für den Staat ging bundesweit in die Milliarden. Im Fall Warburg stufte das Landgericht Bonn die Cum-Ex-Geschäfte als strafbar ein, die Bank musste samt Zinsen 176 Millionen Euro erstatten.
Der Bundesgerichtshof und das Bundesverfassungsgericht bestätigten die Urteile. Die HSH Nordbank, damals noch mehrheitlich im Besitz der Länder Hamburg und Schleswig-Holstein, hatte dagegen 2013 selbst eingeräumt, an Cum-ex-Geschäften beteiligt gewesen zu sein und später samt Zinsen 127 Millionen Euro erstattet.
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Cum-Ex: PUA vor zwei Wochen auf ehemalige HSH Nordbank erweitert
Der PUA soll nun untersuchen, ob damit wirklich alles offengelegt wurde. Die Bürgerschaft hatte den Untersuchungsauftrag des Ausschusses vor gut zwei Wochen einstimmig entsprechend erweitert. Ursprünglich sollte der Ausschuss nur eine mögliche Einflussnahme führender Hamburger SPD-Politiker auf den Fall Warburg prüfen. Aus Sicht seiner Mandanten sei dabei klar herausgekommen, dass es keine Vorzugsbehandlung der Warburg Bank gegeben habe, sagte Gauweiler. „Kein einziger der über 70 Zeugen bestätigte eine politische Einflussnahme.“
Der Ausdehnung des Untersuchungsauftrags auf die mittlerweile privatisierte HSH Nordbank ging eine unverhohlene Drohung der Warburg-Anwälte voraus: Sollte dies nicht erfolgen, könne man die bislang übliche Befreiung der Zeugen vom Steuergeheimnis nur „schwerlich aufrechterhalten“, hatten sie dem PUA im Juni mitgeteilt. Erst daraufhin hatten CDU und Linkspartei die Erweiterung beantragt. Denn ohne diese Befreiung durch den Betroffenen – in dem Fall die Bank und ihre Inhaber -- hätten alle Zeugen zu dem konkreten Steuerfall keine Aussagen machen dürfen.