Hamburg. Das Bezirksamt Mitte führte auf Weihnachtsmärkten in der City Alkoholtestkäufe durch – mit erschreckendem Ergebnis.

Mit dem Jugendschutz nimmt man es auf Hamburgs Weihnachtsmärkten offenbar nicht so genau: So lässt sich das Ergebnis von Alkoholtestkäufen interpretieren, die das Bezirksamt Mitte in Zusammenarbeit mit dem polizeilichen Jugendschutz und der Sozialbehörde durchgeführt hat.

Stichprobenartig hätten minderjährige Auszubildende am Mittwochnachmittag (16 bis 18 Uhr) an mehreren Weihnachtsmärkten in der Hamburger Innenstadt unter Aufsicht Glühwein mit Schuss bestellt. Das Ergebnis sei erschreckend: Bei fünf von sechs Testkäufen sei der hochprozentige Alkohol ohne Alterskontrolle ausgeschenkt worden.

Minderjährige erhalten auf Hamburger Weihnachtsmärkten harten Alkohol – Verfahren

Gegen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter seien Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet worden. „Alle Beschuldigten sowie die Verantwortlichen wurden nochmals vor Ort über die geltende Rechtslage im Jugendschutz informiert und auf die Einhaltung hingewiesen“, hieß es aus dem Bezirksamt.

Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen in der Öffentlichkeit keinen Alkohol trinken. 16- bis 17-Jährige dürfen zwar Bier, Wein und Sekt konsumieren – und somit auch Glühwein. Branntweinhaltige Getränke – etwa Glühwein mit Schuss – sind aber selbst in Anwesenheit der Eltern tabu.

Gewerbetreibende, die entgegen dem Jugendschutzgesetz Alkohol an Jugendliche oder Kinder verkaufen, müssen mit Bußgeldern von 2000 bis 3000 Euro rechnen. Anderen beteiligten Personen drohen bei Verstößen gegen das Verkaufsverbot 300 bis 500 Euro Strafe.

Bei wiederholten Verstößen kann die Strafe auf bis zu 50.000 Euro steigen, im Extremfall droht der Verlust der Konzession. Die Hamburger Bezirksämter führen seit Juni 2013 im Auftrag der Sozial- und Familienbehörde gezielt Alkoholtestkäufe mit minderjährigen Auszubildenden des öffentlichen Dienstes durch.