Hamburg. Das Bezirksamt Hamburg-Mitte hat bei einer Kontrolle festgestellt, dass der Jugendschutz an Glühweinständen besser umgesetzt wird.

Bei Testkäufen auf vier Weihnachtsmärkten in der Innenstadt hat das Bezirksamt Hamburg-Mitte am Mittwoch überprüft, ob Jugendliche an hochprozentigen Alkohol herankommen. Das Fazit der Beamten: Der Jugendschutz wird besser umgesetzt als im vergangenen Jahr.

Während 2016 an vier Ständen ein Verstoß gegen die Bestimmungen des Jugendschutzes festgestellt wurde, gingen den jugendlichen Testkäufern und ihren Begleitern von Amts wegen in diesem Jahr nur zwei Alkohol-Sünder ins Netz, die den Minderjährigen Glühwein mit Schuss verkauft hätten. Die Standbetreiber müssen nun mit einer Geldstrafe rechnen. Wiederholungstäter, die bereits bei vorangegangenen Kontrollen aufgefallen waren, gab es laut Bezirksamt nicht.

Bis zu 50.000 Euro Geldstrafe

Überprüft wurden Stände auf den Weihnachtsmärkten Jungfernstieg, St.-Petri-Kirche, Gänsemarkt und Rathausmarkt. Das Amt weist darauf hin, dass es auch weiterhin Kontrollen dieser Art durchführen wird.

Die Geldstrafe für Gewerbetreibende, die Jugendlichen widerrechtlich Alkohol verkaufen, liegt bei bis zu 50.000 Euro.