Hamburg. Zwei Frauen und ein Mann mussten sich in Hamburg wegen Freiheitsberaubung verantworten. Ganz aufklären ließ sich der Fall nicht.

Mal sagte der Mann, er wolle nach Hause. Dann wollte er lieber woanders hin. Und schließlich wechselte es immer hin und her, wo er sein wollte.

Manfred S. (alle Namen geändert) wusste offenbar selber nicht so recht, was ihm am liebsten war. Vor allem schien der 69-Jährige nicht zu wissen: War er zuvor gegen seinen Willen verschleppt worden – oder war er freiwillig mitgegangen?

Dementer Senior entführt? Amtsgericht Hamburg spricht Angeklagte frei

Diese zentrale Frage im Prozess gegen drei Angeklagte, denen Freiheitsberaubung vorgeworfen wurde, konnte auch nach aufwendiger Beweisaufnahme nicht geklärt werden. Deshalb kam es am Montag zum Freispruch der beiden Frauen und des Mannes auf der Anklagebank im Amtsgericht Hamburg: Es seien Zweifel geblieben, ob das Verbringen von Manfred S. gegen den Willen des Hamburgers erfolgt ist oder nicht, urteilte der Richter.

Mit dem Freispruch folgte er dem Antrag der Verteidigung. Die Staatsanwaltschaft hatte jeweils zehn Monate Haft auf Bewährung für die Angeklagten gefordert.

Hintergrund des Prozesses war ein Vorfall vom 20. November 2018. Manfred S., der seit einem Schlaganfall vor allem in seinen kognitiven Fähigkeiten erheblich reduziert ist, hatte an jenem Tag unerwartet Besuch bekommen. Und diese Gäste hatten ihn mitgenommen, zu einem Ausflug, wie sie betonten.

Doch die Pflegerin des dementen Mannes hatte offenbar den Eindruck, dass dieser sich nur unfreiwillig in ein Auto bugsieren ließ und dann unter Zwang weggebracht wurde. „Ihr Mann ist entführt worden“, soll die Pflegerin gegenüber der Ehefrau von Manfred S. geäußert haben. Diese schaltete die Polizei ein. Zwei Tage später wurde der 69-Jährige aufgefunden – in der Wohnung der Mutter einer der drei späteren Angeklagten.

Angeklagte beteuerten vor Gericht Unschuld

Die Angeklagten im Alter von 56, 60 und 69 Jahren, die sich jeweils als langjährige Weggefährten des angeblichen Opfers bezeichnet hatten, hatten zum Prozessauftakt vehement bestritten, Manfred S. entführt und seiner Freiheit beraubt zu haben.

Die 60-Jährige hatte beteuert: „Zu keinem Zeitpunkt habe ich meinen Freund aus Teenagerzeiten und Vater unserer beiden Kinder der Freiheit beraubt. Nichts liegt mir ferner.“ Und der Verteidiger der weiteren Angeklagten hatte erklärt, es werde versucht, „drei unschuldige, ehrenhafte Bürger“ zu kriminalisieren.